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   BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93   

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BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93 (https://dejure.org/1993,10106)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 1 StR 450/93 (https://dejure.org/1993,10106)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 1 StR 450/93 (https://dejure.org/1993,10106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung - Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Aus einer Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich, daß gerade akut psychisch Erkrankte die (hier nicht auf einem Wahn beruhende) Angst vor dem Verlust des bisherigen (räumlichen) Lebensmittelpunkts als extreme Belastung empfinden, die zu sonst persönlichkeitsuntypischen Aggressionsausbrüchen führen kann, und daß derart motivierte Ausbrüche nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine generelle Gefährlichkeit zulassen (vgl. z.B. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13; Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; zu den Auswirkungen von (anderen) Trennungserlebnissen auf psychisch Erkrankte vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Aus einer Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich, daß gerade akut psychisch Erkrankte die (hier nicht auf einem Wahn beruhende) Angst vor dem Verlust des bisherigen (räumlichen) Lebensmittelpunkts als extreme Belastung empfinden, die zu sonst persönlichkeitsuntypischen Aggressionsausbrüchen führen kann, und daß derart motivierte Ausbrüche nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine generelle Gefährlichkeit zulassen (vgl. z.B. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13; Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; zu den Auswirkungen von (anderen) Trennungserlebnissen auf psychisch Erkrankte vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 603/92

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen der

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Aus einer Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich, daß gerade akut psychisch Erkrankte die (hier nicht auf einem Wahn beruhende) Angst vor dem Verlust des bisherigen (räumlichen) Lebensmittelpunkts als extreme Belastung empfinden, die zu sonst persönlichkeitsuntypischen Aggressionsausbrüchen führen kann, und daß derart motivierte Ausbrüche nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine generelle Gefährlichkeit zulassen (vgl. z.B. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13; Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; zu den Auswirkungen von (anderen) Trennungserlebnissen auf psychisch Erkrankte vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 264/87

    Anforderungen an die Umfassende Würdigung des Angeklagten vor einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Aus einer Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich, daß gerade akut psychisch Erkrankte die (hier nicht auf einem Wahn beruhende) Angst vor dem Verlust des bisherigen (räumlichen) Lebensmittelpunkts als extreme Belastung empfinden, die zu sonst persönlichkeitsuntypischen Aggressionsausbrüchen führen kann, und daß derart motivierte Ausbrüche nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine generelle Gefährlichkeit zulassen (vgl. z.B. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13; Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; zu den Auswirkungen von (anderen) Trennungserlebnissen auf psychisch Erkrankte vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Auch soweit sich dem Urteil Feststellungen zu dem Verhalten des Angeklagten nach der - zum Urteilszeitpunkt mehr als drei Jahre zurückliegenden - Tat entnehmen lassen, ergeben sich hieraus Hinweise für eine Gefährlichkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH NJW 1978, 599) jedenfalls nicht mit hinlänglicher Klarheit.
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
    Dies gilt insbesondere für Tatsachen, die nicht vom Sachverständigen selbst, sondern von anderen festgestellt wurden (vgl. BGH NStZ 1993, 245 f).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (hier: unzureichende Erörterung einer möglichen

    Rechtsfehlerhaft ist auch, wenn der Tatrichter es versäumt, sich im Urteil mit anderen naheliegenden Möglichkeiten auseinanderzusetzen und dadurch über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 1993 - 1 StR 450/93, NStE Nr. 119 zu § 261 StPO; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 mwN).
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abänderung der Ausfertigung und Abschrift eines Beschlusses

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