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   BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13   

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https://dejure.org/2013,32311
BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13 (https://dejure.org/2013,32311)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 StR 456/13 (https://dejure.org/2013,32311)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 (https://dejure.org/2013,32311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hanges zum Betäubungsmittelkonsum (hier: Cannabis und Methamphetamin)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2; StPO § 246a S. 2
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hanges zum Betäubungsmittelkonsum (hier: Cannabis und Methamphetamin)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13
    Der Hang zum Konsum von Rauschmitteln im Übermaß verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12).

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13
    Das Fehlen einer Persönlichkeitsdepravation steht ebenfalls der Annahme eines Hanges nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung

    Die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden physischen oder jedenfalls psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit trägt jedoch regelmäßig die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 ? 4 StR 80/19 Rn. 12; Beschluss vom 18. September 2013 ? 1 StR 456/13 Rn. 7).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung)

    Die Strafkammer ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB trägt, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen näher ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 Rn. 7; vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1; Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 296/01, NStZ 2002, 142; van Gemmeren in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 64 Rn. 23; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 45).
  • BGH, 20.08.2014 - 1 StR 390/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Hierzu hätte aber angesichts der Feststellungen zum umfangreichen Drogenkonsum beider Angeklagter (T.: mehrere Gramm Kokain pro Tag, mehrwöchige Entzugserscheinungen bei Haftantritt; B.: seit einigen Jahren mehrere Gramm Cannabis pro Tag) und der Tatsache, dass die Taten auch dem eigenen Betäubungsmittelkonsum dienten, Anlass bestanden (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 mwN).
  • LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Ein Hang gemäß § 64 StGB liegt vor, wenn ein Täter eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit entwickelt hat oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung bei ihm besteht, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu nehmen (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16; Beschluss vom 18.09.2013 - 1 StR 456/13).
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