Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,978
BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 (https://dejure.org/1980,978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Uneinsichtigkeit und bisherige Haftdauer als Strafzumessungskriterien - Hervorhebung der eigenen Intelligenz und Überlegenheit des Angeklagten als Anhaltspunkt für seine Uneinsichtigkeit - Strafen gegen Mittäter in "einem gerechten Verhältnis zueinander" - Vereinbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 200/79

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen fehlender Reue eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79

    Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Zwar muß in jedem Verfahren die den Zumessungsgrundsätzen des Gesetzes (§ 46 StGB) entsprechende Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände "aus der Sache selbst" gefunden werden (BGH, Beschl. vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 - bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Zwar muß in jedem Verfahren die den Zumessungsgrundsätzen des Gesetzes (§ 46 StGB) entsprechende Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände "aus der Sache selbst" gefunden werden (BGH, Beschl. vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 - bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78

    Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in "einem gerechten Verhältnis zueinander" stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH, Urt. vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

    Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

    Insoweit durfte sein Verhalten in der Hauptverhandlung nicht straferschwerend bewertet werden (vgl. BGHSt 1, 103, 104; 1, 105, 106 ff; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 und 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 sowie Urteile vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81 und vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 420/84

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und Förderung der

    Es konnte auch nicht außer Betracht bleiben, daß gegen den Mittäter C. neue Strafen zugemessen werden müssen und die gegen Mittäter verhängten Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht