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   BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01   

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https://dejure.org/2001,3495
BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01 (https://dejure.org/2001,3495)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2001 - 1 StR 468/01 (https://dejure.org/2001,3495)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 1 StR 468/01 (https://dejure.org/2001,3495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 67b StGB; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 126a StPO; § 203 StGB
    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Zeugnisverweigerungsrecht des Sachverständigen (fehlende Entbindung); Einstweilige Unterbringung; Geheimnis; Verschwiegenheitspflicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Sachrüge - Schuldfähigkeit - Unterbringungsanordnung - Bewährung - Zeugnisverweigerungsrecht - Beruflicher Grund - Sachverständiger - Arzt - Psychiatrische Unterbringung

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 67b; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 126a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Zeugnisverweigerungsrecht des behandelnden Arztes bei einem nach § 126 a StPO untergebrachten Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 214
  • StV 2002, 633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Auszug aus BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01
    Denn darunter ist alles zu begreifen, was der Arzt in dieser seiner Eigenschaft wahrnimmt, gleichgültig ob die Wahrnehmungsmöglichkeit auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (BGHSt 38, 369, 370; st. Rspr.).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 536/08

    Verfahrensrüge auf Grund von wahrheitswidrigen Behauptungen; Verletzung von

    Unabhängig davon, ob das erklärte Einverständnis in diesem Fall vor oder während der Erstattung des Gutachtens überhaupt noch wirksam widerrufen werden kann, wird jedenfalls für das im Auftrag des Gerichts oder der Ermittlungsbehörden erstattete Gutachten die sonst erforderliche Zustimmung zur Preisgabe von Geheimnissen durch die damit einhergehende gesetzliche Duldungspflicht ersetzt, weil hier das staatliche Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts vorgeht (BGH NStZ 2002, 214, 215; BeckOK-StPO/Huber § 53 StPO Rdn. 18).
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