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   BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02   

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https://dejure.org/2002,3054
BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02 (https://dejure.org/2002,3054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 249 StGB; § 64 StGB
    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat durch die Gewalt eröffnete Zeitspanne; Abgrenzung von der reinen List); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtvermögensdelikte, Personengewalt durch Versprühen harmloser Flüssigkeit; Schreckschusspistole als "Waffe" oder "gefährliches Werkzeug"?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterlassen als Nötigungserfolg

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62

    Schütteln am Kragen - § 255 StGB, 'Gewalt'

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Gewalt gegen eine Person muß keine gegenwärtige Leibes- oder Lebensgefahr bewirken (BGHSt 18, 75, 76).
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Dabei genügt es auch, wenn der Täter zur Einwirkung auf den Körper des Opfers ein Mittel - sei es fest, flüssig oder gasförmig (zur Beibringung eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 6 m. w. N.) - verwendet, ohne daß es darauf ankäme, welche naturwissenschaftlichen (z.B. mechanische oder chemische) Gesetzmäßigkeiten daraufhin letztlich die körperliche Reaktion des Opfers hervorgerufen haben (vgl. zusammenfassend Herdegen in LK 11. Aufl. § 249 Rdn. 6, 7 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    a) Allerdings erfüllt eine allein durch Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme wie z. B. das überraschende, aber nicht mit besonderer Kraftanwendung verbundene Wegreißen einer Handtasche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Raubtatbestand (BGHSt 18, 329 ff., BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Seine auf die Sachrüge gestützte Revision bleibt zum Schuldspruch und zum Strafausspruch erfolglos (§ 349 Abs. 2 StPO), führt jedoch zur Aufhebung des Urteils, soweit von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) abgesehen wurde (§ 349 Abs. 4 StPO; vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19

    Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff)

    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, S. 89; ausf.
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08

    gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung;

    Ausreichend ist hier jede auch mittelbar gegen den Körper gerichtete Gewalt, wenn diese vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden werden, ohne dass die körperlichen Auswirkungen der Krafteinwirkung für sich gesehen erheblich sein müssen (Fischer, StGB, 55. Aufl., § 249 Rdnr. 4) oder die Gewaltanwendung gar so intensiv sein muss, dass zugleich der Tatbestand der Körperverletzung als erfüllt anzusehen wäre (BGH, Beschluss vom 13.03.2002 - 1 StR 47/02 -, abgedruckt in NStZ 2003, 89).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    Das Rechtsmittel des Angeklagten H. hat insgesamt keinen Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. zur Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl auch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89, und vom 9. Juli 2013 - 3 StR 174/13, juris Rn. 8).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Die Auswirkung der Kraftentfaltung muss dabei auch nicht erheblich sein (s. nur BGH NStZ 2003, 89).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02

    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit;

    Eine Gewaltanwendung i.S.d. §§ 249 ff. StGB muß nicht so intensiv sein, daß zugleich der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschl. vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14

    Abgrenzung von Raub und Diebstahl (finale Verknüpfung)

    Hier lässt sich den Feststellungen - anders als in der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung (BGH, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89) - nicht entnehmen, dass der Angeklagte den Entschluss zur Wegnahme der Geldbörse schon vor der Gewaltanwendung gefasst hat.
  • LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06
    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, 89).
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