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   BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14   

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https://dejure.org/2014,20883
BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,20883)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2014 - 1 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,20883)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 1 StR 47/14 (https://dejure.org/2014,20883)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG; § 229 StGB; Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung
    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide als Funktionsarzneimittel, richtlinienkonforme Auslegung); fahrlässige Körperverletzung (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche Selbstgefährdung bei Minderjährigen, Kenntnisdefizit, überlegenes ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 2 Buchst a AMG, § 95 Abs 1 Nr 1 AMG, Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001
    Strafbares Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel: Arzneimitteleigenschaft von synthetischen Cannabinoiden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs des Arzneimittels bzgl. Inverkehrbringens von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • rewis.io

    Strafbares Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel: Arzneimitteleigenschaft von synthetischen Cannabinoiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Begriffs des Arzneimittels bzgl. Inverkehrbringens von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verkauf von Kräutermischungen mit zugesetzten synthetischen Cannabinoiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 312
  • StV 2015, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    An der Eigenverantwortlichkeit des sich selbst gefährdenden oder verletzenden Rechtsgutsinhabers kann es fehlen und deshalb eine zur Täterschaft des sich Beteiligenden führende - normativ zu bestimmende - Handlungsherrschaft gegeben sein, wenn der sich beteiligende Dritte kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende oder Verletzende (vgl. grundlegend zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    Um eine umfassende Nachprüfung zu ermöglichen, war der ausgeschiedene Tatteil gemäß § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO durch den Senat wiedereinzubeziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94, BGHR StPO § 154a Beschränkung 3).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    Um eine umfassende Nachprüfung zu ermöglichen, war der ausgeschiedene Tatteil gemäß § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO durch den Senat wiedereinzubeziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94, BGHR StPO § 154a Beschränkung 3).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    Durch die erfolgte Beschränkung ist kein Strafklageverbrauch eingetreten; der vorläufig ausgeschiedene Teil bleibt bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Sachentscheidung rechtshängig (BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    c) Dieser hat in einem - nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Urteil vom 10. Juli 2014 (Rechtssachen C-358/13 und C-181/14) Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/83/EG dahin ausgelegt, dass davon Stoffe wie synthetische Cannabinoide nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind (EuGH, aaO, Rn. 50).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 437/12

    Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH zum europäischen Arzneimittelbegriff

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14
    Denn der deutsche Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) den nationalen Arzneimittelbegriff in § 2 Abs. 1 AMG grundlegend neu gefasst und dabei in Umsetzung der genannten Richtlinien den europarechtlichen Arzneimittelbegriff gemäß Art. 1 Nr. 2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie 2001/83/EG in der durch die Richtlinie 2004/27/EG geänderten Fassung in das deutsche Arzneimittelgesetz implementiert (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12).
  • OLG Köln, 01.09.2015 - 1 RVs 131/15

    Keine Strafbarkeit bei Verkauf von Kratom-Produkten nach dem AMG

    Aus dem Kreis der Arzneimittel fallen danach solche Stoffe und Stoffzusammensetzungen heraus, die zwar geeignet sind, die physiologischen Funktionen zu beeinflussen, aber dem Funktionieren des menschlichen Organismus und damit der Gesundheit nicht zuträglich sind, die vielmehr nur ihrer Rauschwirkung wegen konsumiert werden (BGH NStZ-RR 2014, 312 = StV 2015, 177).
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

    Danach fehlt in den vorliegenden Fällen den synthetischen Cannabinoiden die Arzneimitteleigenschaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 47/14, NStZ-RR 2014, 312; vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13; Urteil vom 4. September 2014 - 3 StR 437/12, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittel 5, wobei die Entscheidungen vom 13. August 2014 und vom 4. September 2014 unter anderem auch JWH 210 betreffen).

    Hieran kann es fehlen und deshalb eine zur Täterschaft des Angeklagten führende - normativ zu bestimmende - Handlungsherrschaft gegeben sein, wenn er kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende oder Verletzende (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 47/14 NStZ-RR 2014, 312, 313; zur Verschreibung von Betäubungsmitteln durch einen Arzt im Rahmen einer Substitutionsbehandlung auch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, BGHR StGB § 227 Beteiligung 4; zur Gefährlichkeit synthetischer Cannabinoide: BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13).

  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den

    b) Der Senat stellt nach Gewährung rechtlichen Gehörs und Wiedereinbeziehung (§ 154a Abs. 3 Satz 1 StPO; dazu BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 47/14 Rn. 15 mwN) den Schuldspruch bezüglich des Besteuerungszeitraums 2012 dahin um, dass der - im Rahmen einer Verständigung geständige - Angeklagte sich wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar gemacht hat.
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