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   BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16   

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https://dejure.org/2016,45604
BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,45604)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - 1 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,45604)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16 (https://dejure.org/2016,45604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliches Verkündungsversehen des Landgerichts bei der Zählung der abgeurteilten Fälle im Rahmen einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtliches Verkündungsversehen des Landgerichts bei der Zählung der abgeurteilten Fälle im Rahmen einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Offensichtliches Verkündungsversehen des Landgerichts bei der Zählung der abgeurteilten Fälle im Rahmen einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.2006 - 2 StR 562/05

    Zählfehler; Verkündungsversehen; angemessene Rechtsfolge (Gesamtstrafe)

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16
    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 StR 562/05 mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. Beschluss vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17

    Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 268 Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 549/16

    Urteilsberichtigung durch das Revisionsgericht (offensichtlicher Zählfehler)

    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16 mwN).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 41/19

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2017 - 2 StR 362/16 Rn. 3 und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16 Rn. 2, jeweils mwN).
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