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BGH, 16.09.1993 - 1 StR 471/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Drohung mit einem Angriff auf eine dritte Person als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1
Drohung mit Angriff auf dritte Person
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 31
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16
Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug …
Die alte Fassung des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasste auch solche Fälle, in denen sich das Zwangsmittel nicht gegen das Opfer der Vergewaltigung, sondern gegen eine diesem nahestehende dritte Person richtete (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1993 - 1 StR 471/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 9). - BGH, 25.03.1998 - 1 StR 89/98
Vergewaltigung unter Drohung mit Lebensgefahr
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht die Drohung mit dem Angriff gegen eine dritte Person jedenfalls aus, wenn sie wie hier dem Tatopfer nahesteht (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 9).