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   BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02   

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https://dejure.org/2003,3484
BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,3484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der geringen Menge bei Betäubungsmitteldelikten - Addition der Einzelwirkstoffmengen der verschiedenen Betäubungsmittel im Verhältnis ihrer Grenzwerte zur nicht geringen Menge - Berücksichtigung des Grads der Gefährlichkeit der einzelnen Wirkstoffe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a
    Nicht geringe Menge beim Handel mit verschiedenen BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 434
  • StV 2003, 280
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 473/02
    Die tatgegenständlichen Mengen von Heroin und Kokain (Wirkstoffmengen: 1 g Heroinhydrochlorid; 3,125 g Kokainhydrochlorid) erreichten je für sich zwar nicht den jeweiligen Grenzwert zur "nicht geringen Menge" (1,5 g Heroinhydrochlorid, 5 g Kokainhydrochlorid; vgl. BGHSt 32, 162; 33, 133).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Dieser Wirkstoffgehalt ist auch bei der Strafzumessung im Ganzen zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 242/23

    Qualitätsmerkmal der Erreichung der nicht geringen Menge in einem Verfahren wegen

    Maßgeblich ist insoweit aber die Summe der beiden Wirkstoffmengen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; vom 9. April 2019 - 4 StR 461/18, NStZ-RR 2019, 314; Patzak in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 106).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Denn Menge und Preis der verkauften Betäubungsmittel (mindestens je 200 Gramm Marihuana zum Preis von sieben Euro pro Gramm und mindestens je 20 Gramm Kokain zum Preis von 80 Euro pro Gramm) tragen die Feststellung, dass in allen Fällen der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 Rn. 10; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Es ist daher in beiden Fällen von einer Überschreitung des Grenzwerts der nicht geringen Menge ausgegangen (zur Berechnung der Grenzwertüberschreitung bei verschiedenen Arten von Betäubungsmitteln vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht (vgl. BGH NStZ 1999, 451; StV 2003, 280; 2007, 81).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Zwar war vorliegend bei keinem der beiden Betäubungsmittel - für sich betrachtet - der Grenzwert zur nicht geringen Menge erreicht; das Landgericht hat jedoch zutreffend auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen abgestellt, durch die hier der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434; MüKo-StGB/Kotz/Oglakcioglu, 3. Aufl., Vor § 29 BtMG Rn. 223; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 101; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 166 ff.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Indem die Strafkammer zur Bestimmung der Gesamtwirkstoffmenge lediglich auf die jeweiligen Restmengen abgestellt hat, hat sie sich den Blick darauf verstellt, dass sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des Handeltreibens in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtmenge gelten und diese damit auch von der Tat des Handeltreibens umfasst ist (vgl. zur Berechnung BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    Dies gilt auch dann, wenn keines der Betäubungsmittel für sich den entsprechenden Grenzwert erreicht (vgl. BGH NStZ 2003, 434).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Dass der Grenzwert zur "nicht geringen Menge" unter zusätzlicher Berücksichtigung des in den 50 übergebenen Ecstasytabletten enthaltenen Wirkstoffes "mehrfach überschritten" wurde (s. dazu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12), versteht sich ebenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe

    Es ist daher auf die Gesamtheit beider Wirkstoffmengen zu stellen mit der Folge, dass die nicht geringe Menge nach allen in Betracht kommenden Berechnungsmethoden überschritten ist (BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 12 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • LG Münster, 06.02.2024 - 20 KLs 10/23

    Nicht geringe Menge; 3-CMC; 3-Chlormethcathinon

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • AG Forchheim, 10.11.2016 - 1 Ls 2101 Js 2021/15

    Grenzwert der nicht geringen Menge bei verschiedenen synthetischen Cannabinoiden

  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

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