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   BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95   

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BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95 (https://dejure.org/1995,993)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1 StR 475/95 (https://dejure.org/1995,993)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95 (https://dejure.org/1995,993)
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Brandlegung zur Spurenbeseitigung

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis, Mittel - Zweck

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung nicht zu befürchten war

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungsmord - Tod eines Menschen - Entdeckung nicht zu befürchten

  • opinioiuris.de

    Verdeckungsmord

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 358
  • NJW 1996, 939
  • MDR 1996, 295
  • NStZ 1996, 189
  • StV 1998, 21
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Wenn der Tod nur die Folge, die Begleiterscheinung der Verdeckungshandlung darstelle, liege Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 StGB nicht vor (BGHSt 7, 287; ebenso - zur Ermöglichungsabsicht - BGH bei Holtz MDR 1980, 629).

    In BGHSt 7, 287, 289 und BGH bei Holtz MDR 1980, 629 (zur Absicht der Ermöglichung) wird zwar die Auffassung vertreten, das Gesetz erblicke den Grund für die erhöhte Strafdrohung des Mordes bei den Merkmalen der Verdeckung und der Ermöglichung gerade darin, daß der Täter das Leben eines Menschen so gering achtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung (zur Ermöglichung) einsetzt.

    Tatsächlich berührt sich die in BGHSt 7, 287, 290 aufgeworfene Frage nach der "besonderen Verwerflichkeit", die "den Begehungsformen des Mordes insgesamt eigen ist" (BGH aaO S. 291), mit der im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung, Mord liege nicht schon vor, wenn ein Mordmerkmal objektiv und subjektiv erfüllt ist; vielmehr müsse die Tat zusätzlich "besonders verwerflich" sein (Lehre von der Typen- oder Tatbestandskorrektur).

    In BGHSt 7, 287, 290 wurde Verdeckungsmord verneint, weil es dem Angeklagten "nicht unbedingt auf den Tod des Z. ankommen" mußte.

    Die Entscheidung BGHSt 15, 291 löste sich auch insoweit von BGHSt 7, 287, als der Senat zwischen dem "tätlichen Angriff" und dem "bloße(n) pflichtwidrigen Unterlassen der Hilfeleistung" unterschied (aaO S. 296).

    Das Merkmal der "besonderen Verwerflichkeit" schließlich, das die Entscheidung BGHSt 7, 287 wesentlich beeinflußte, wurde wenig später vom Großen Senat für Strafsachen als nicht maßgeblich bezeichnet (BGHSt 9, 385, 388 f.), wobei es keine entscheidende Rolle spielt, ob dieses Merkmal bei § 211 StGB allgemein verlangt oder - wie dies in BGHSt 7, 287 anklingt - bei Auslegung eines einzelnen Mordmerkmals herangezogen wird (vgl. BGHSt - GS - 11, 139, 143).

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    In der Rechtsprechung ist einerseits anerkannt, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter Verdeckungsabsicht haben kann (BGHSt 15, 291; BGH GA 1962, 143; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78), ist aber andererseits schon entschieden worden, Mittel der Verdeckung müsse gerade der Tod des anderen sein.

    Schon in BGHSt 15, 291 ließ jedoch derselbe Senat bedingten Tötungsvorsatz genügen (aaO S. 294: "nahm der Angeklagte den Tod des Beamten als Mittel in Kauf"); das ist ständige Rechtsprechung.

    Wenn in BGHSt 15, 291 nur von dem "sich ihm auf der Flucht entgegenstellenden Menschen" (aaO S. 295) die Rede ist, so rührt das von der konkreten Fallgestaltung her.

    Die Entscheidung BGHSt 15, 291 löste sich auch insoweit von BGHSt 7, 287, als der Senat zwischen dem "tätlichen Angriff" und dem "bloße(n) pflichtwidrigen Unterlassen der Hilfeleistung" unterschied (aaO S. 296).

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Auch beim Verdeckungsmord kommt es auf die zum Tod eines Menschen führende Verdeckungshandlung an (vgl. BGH, 9. März 1993, 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159).

    Dieses aus dem Gesetzestext abgeleitete Ergebnis, das die (zum Erfolg führende) Tötungshandlung für maßgeblich erachtet (ebenso BGHSt 39, 159 zur Ermöglichungsabsicht; vgl. ferner Geilen in FS für Lackner S. 571, 583 f.; Graul JR 1993, 510; Lackner, StGB 21. Aufl. § 211 Rdn. 15; Friedrich Christian Schroeder JuS 1994, 295), wäre nur dann in Frage zu ziehen, wenn Bedenken entgegenstünden, denen höhere Bedeutung zukommt.

    Zudem hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 159 die damals von ihm vertretene Rechtsmeinung nicht aufrechterhalten, sondern ebenfalls auf die Tötungshandlung abgestellt.

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 404/78

    Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" - Verdeckung der Täterschaft zugleich als

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    In der Rechtsprechung ist einerseits anerkannt, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter Verdeckungsabsicht haben kann (BGHSt 15, 291; BGH GA 1962, 143; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78), ist aber andererseits schon entschieden worden, Mittel der Verdeckung müsse gerade der Tod des anderen sein.

    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Die in BGHSt 35, 116, 126 dargestellte Überlegung, Verdeckungsmord könne möglicherweise dann entfallen, wenn die Gesamtwürdigung aller Umstände im konkreten Fall nicht (auch) niedrige Beweggründe ergebe, ist in der Rechtsprechung bislang nicht weiter verfolgt worden.

    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Der vorliegende Fall nötigt schließlich nicht zu der Entscheidung, ob bei Verdeckungsmord ebenso wie bei Heimtückemord in außergewöhnlichen Fällen der Strafrahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzuwenden sei (vgl. BGHSt 30, 105).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Das Merkmal der "besonderen Verwerflichkeit" schließlich, das die Entscheidung BGHSt 7, 287 wesentlich beeinflußte, wurde wenig später vom Großen Senat für Strafsachen als nicht maßgeblich bezeichnet (BGHSt 9, 385, 388 f.), wobei es keine entscheidende Rolle spielt, ob dieses Merkmal bei § 211 StGB allgemein verlangt oder - wie dies in BGHSt 7, 287 anklingt - bei Auslegung eines einzelnen Mordmerkmals herangezogen wird (vgl. BGHSt - GS - 11, 139, 143).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Das Merkmal der "besonderen Verwerflichkeit" schließlich, das die Entscheidung BGHSt 7, 287 wesentlich beeinflußte, wurde wenig später vom Großen Senat für Strafsachen als nicht maßgeblich bezeichnet (BGHSt 9, 385, 388 f.), wobei es keine entscheidende Rolle spielt, ob dieses Merkmal bei § 211 StGB allgemein verlangt oder - wie dies in BGHSt 7, 287 anklingt - bei Auslegung eines einzelnen Mordmerkmals herangezogen wird (vgl. BGHSt - GS - 11, 139, 143).
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95
    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Denn eine Sachverhaltskonstellation, in welcher ein lediglich bedingter Tötungsvorsatz des Täters das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ausschließt, weil nach den maßgeblichen Tätervorstellungen ein Verdeckungserfolg nur durch den Tod des Opfers erreichbar erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283; vgl. Rissing-van Saan/ Zimmermann aaO Rn. 58), ist nach den Feststellungen nicht gegeben.
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Der Senat kann offenlassen, ob hinsichtlich der Brandstiftung auch dann bedingter Vorsatz ausreicht, wenn nach der Tätervorstellung die Verdeckung allein durch den Erfolg der schweren Brandstiftung erreichbar erscheint (vgl. zum Mord in Verdeckungsabsicht nur BGH, Urteile vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).

    Der Senat war bereits früher mit der Auslegung dieses im Tatbestand angelegten Verknüpfungserfordernisses befaßt (BGHSt 41, 358 ff.).

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/ Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f. [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] ; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 79a).

    Als niedrig kommen solche Beweggründe in Betracht, die speziellen Mordmerkmalen nahe kommen (vgl. BGH, NStZ 1989, 68, 69; BGH, NStZ 1996, 189 f. [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] ; BGH, NJW 1999, 1039, 1041 [BGH 23.12.1998 - 3 StR 319/98] ).

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern auch zusammen bestehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360).

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch Vornahme seiner Verdeckungshandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Ein Verdeckungsmord kann aber grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Tod "lediglich" eine billigend in Kauf genommene Folge der zum Zweck der Verdeckung vorgenommenen Handlung - hier: das Würgen zum Zwecke der Selbstbefreiung und Flucht - ist (vgl. BGHSt 11, 268, 270; 15, 291; Jähnke in LK StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 24 m.w.Nachw.), und zwar auch dann, wenn von der oder dem Getöteten selbst eine Entdeckung nicht zu befürchten war (BGHSt 41, 358).

    Die hohe Strafe für Verdeckungsmord hat ihren Grund nicht nur darin, daß die Vernichtung eines Menschenlebens zum Zweck der Verdeckung einer anderen Straftat im Sinne einer den Mord kennzeichnenden besonderen Verwerflichkeit im höchsten Maß gewissenlos und verabscheuungswürdig ist (vgl. BGHSt 15, 291, 295; BGHSt 41, 358, 360/361).

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz vorgehende Täter kann mit Verdeckungsabsicht handeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - 4 StR 541/18, aaO Rn. 17; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; Beschluss vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1731; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur

    Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern auch zusammen bestehen können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174, 175; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360).

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch die Vornahme seiner Verdeckunghandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).

  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
  • BGH, 23.06.2016 - 5 StR 152/16

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Verdeckungsmordes bei lediglich bedingtem

  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

  • LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

  • KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24 HP - 121 HEs 1/24

    Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit

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