Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11057
BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt; Bemessen des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe

  • Judicialis

    StGB § 67; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2, 5
    Kein Beurteilungsspielraum bei Dauer des Vorwegvollzugs; exakte Prognose der Therapiedauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2008 - 1 StR 233/08

    Rechtsfehlerhafter Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs (zwingende

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann - letztlich ohne weitere Abwägung, sondern mittels eines Rechenvorgangs (vgl. BGH NStZ 2008, 213) - bestimmt werden, wie viel Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem eine Halbstrafenentlassung möglich ist (BGH, Beschl. vom 20. Mai 2008 - 1 StR 233/08 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann - letztlich ohne weitere Abwägung, sondern mittels eines Rechenvorgangs (vgl. BGH NStZ 2008, 213) - bestimmt werden, wie viel Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem eine Halbstrafenentlassung möglich ist (BGH, Beschl. vom 20. Mai 2008 - 1 StR 233/08 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Ein Beurteilungsspielraum steht dem Tatrichter insoweit nicht zu (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 142, 182 jew. m.w.N., auch aus den Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in

    Für Erwägungen, warum die Anordnung eines längeren Vorwegvollzugs angemessen sein könnte, etwa um beim Angeklagten den Motivationsdruck für die Maßregel zu erhöhen, sei kein Raum (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, juris Rn. 6; vom 3. Dezember 2008 - 1 StR 654/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls,

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend erkannt, dass sich die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe nach § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 3 StR 565/19, NJW 2020, 1826, 1827) und dass - hiervon ausgehend - eine Prognose darüber zu treffen ist, wie lange die Unterbringung in der Maßregel voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 4 StR 448/10; vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Es genügt nicht, dass der Tatrichter nur eine Mindest- und eine Höchstdauer - also einen Zeitraum - prognostiziert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, Rn. 6 f.; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 532/09, Rn. 4; vom 31. August 2010 - 3 StR 309/10, Rn. 3; Urteil vom 8. April 2010 - 4 StR 53/10, Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2010 - 4 StR 448/10

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe

    Das Schwurgericht hat es nämlich - ebenfalls rechtsfehlerhaft (vgl. Fischer StGB 57. Aufl. § 67 Rdn. 11 a m.w.N.) - unterlassen, eine Prognose darüber zu treffen, wie lange die Unterbringung in der Maßregel voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17

    Vorwegvollzug (Erfordernis einer präzisen Prognose durch den Tatrichter)

    Es genügt nicht, dass der Tatrichter - wie hier (UA S. 45) - hinsichtlich der voraussichtlich notwendigen Dauer des Maßregelvollzugs nur eine Mindest- und Höchstdauer prognostiziert; vielmehr ist eine präzise Prognose darüber erforderlich, wie lange genau die Unterbringung voraussichtlich sein wird, weil nur auf der Grundlage einer solchen Prognose die Dauer des Vorwegvollzugs bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 309/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (konkrete Bestimmung;

    Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht indes die Dauer des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nicht aufgrund einer notwendigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 478/08 mwN) individuellen Festlegung der voraussichtlichen Therapiedauer bestimmt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht