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   BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,531
BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,531)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,531)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,531)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 378 AO; § 261 StPO; § 353 StPO
    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung (Erörterungsmängel und Darstellungsversäumnisse); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung im Fall der Zahlungsunfähigkeit (Deliktscharakter; Erfolgsdelikt; Verletzungsdelikt; Abgrenzung von ...

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 153 Abs. 1 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 153 AO; § 371 AO; § 27b UStG
    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch nach vorsätzlicher Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung; nemo-tenetur-Grundsatz; Selbstbelastungsfreiheit; Suspendierung der Erklärungspflicht; ...

  • lexetius.com

    AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen - Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs - Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung - Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerhinterziehung

  • Judicialis

    AO § 153 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs; Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen

  • rechtsportal.de

    AO § 153 Abs. 1 ; AO § 370 Abs. 1
    Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung ( AO ) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung; Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 Abs. 1 Satz 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pflicht zur Selbstanzeige

  • IWW (Kurzinformation)

    Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

  • IWW (Kurzinformation)

    Berichtigungspflicht des Steuerberaters für eigene Fehler?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die strafbare Nichtberichtigung einer unrichtigen Steuererklärung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen durch Nichterfüllung der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Anzeige- und Berichtigungspflicht bei zuvor bedingt vorsätzlich abgegebener unrichtiger Steuererklärung (RA Dr. Jörg Alvermann / RA Dr. Peter Talaska; HRRS 3/2010, S. 166)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung: Anzeige- und Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen, wenn er zuvor mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 153 AO: Die strafbewehrte Berichtigungspflicht

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nemo tenetur-Grundsatz im Steuerstrafrecht - Verwertbarkeit einer gescheiterten Selbstanzeige? (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 5/2012, S. 221-227)

  • Betriebs-Berater (Entscheidungsbesprechung)

    Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Strafbewehrung von § 153 AO: Prüfstein für Strafrechtsdogmatik und Verfassungsrecht im Steuerstrafrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 210
  • NJW 2009, 1984
  • NStZ 2009, 508
  • NStZ 2009, 512
  • BB 2009, 1903
  • DB 2009, 1236
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).

    b) Die Beweiswürdigung ist auch deshalb lückenhaft, weil sie sich - soweit Feststellungen getroffen worden sind - nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Hierzu bedarf es in den Urteilsgründen regelmäßig der Darstellung des Anklagevorwurfs, der getroffenen Feststellungen und einer Würdigung der Beweise (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 267 Rdn. 33 m.w.N.), insbesondere der gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 338).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Dies kann insbesondere dann zu bejahen sein, wenn die Taten in einem engen inneren Zusammenhang stehen (BGH NStZ 2001, 323, 324; NStZ-RR 2007, 195, 196 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH NStZ 2002, 446).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Die Begründung eines Freispruchs muss daher so abgefasst werden, dass dem Revisionsgericht die Prüfung möglich ist, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt vollständig gewürdigt worden ist (vgl. BGH wistra 1991, 63).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04

    Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; Urteil vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Dabei sind die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen nicht geringer als im Falle einer Verurteilung (BGH NStZ 2009, 512; NStZ 2002, 446; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Die Angeklagte befand sich damit nicht in einer unauflösbaren Konfliktlage, die im Hinblick auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare' und das in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO normierte Zwangsmittelverbot ihrer steuerrechtlichen Erklärungspflicht entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, Rn. 26, BGHSt 53, 210, 218).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34738
BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (https://dejure.org/2009,34738)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (https://dejure.org/2009,34738)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08 (https://dejure.org/2009,34738)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).

    13 b) Die Beweiswürdigung ist auch deshalb lückenhaft, weil sie sich - soweit Feststellungen getroffen worden sind - nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Dies kann insbesondere dann zu bejahen sein, wenn die Taten in einem engen inneren Zusammenhang stehen (BGH NStZ 2001, 323, 324; NStZ-RR 2007, 195, 196 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH NStZ 2002, 446).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    10 Die Begründung eines Freispruchs muss daher so abgefasst werden, dass dem Revisionsgericht die Prüfung möglich ist, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt vollständig gewürdigt worden ist (vgl. BGH wistra 1991, 63).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
    Hierzu bedarf es in den Urteilsgründen regelmäßig der Darstellung des Anklagevorwurfs, der getroffenen Feststellungen und einer Würdigung der Beweise (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 267 Rdn. 33 m.w.N.), insbesondere der gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 338).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04

    Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche

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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2009 - 1 StR 479/08 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12447
BGH, 27.05.2009 - 1 StR 479/08 (2) (https://dejure.org/2009,12447)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - 1 StR 479/08 (2) (https://dejure.org/2009,12447)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 1 StR 479/08 (2) (https://dejure.org/2009,12447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Beschlusses aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens bzgl. "Steuerhinterziehung durch Unterlassen"

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AO § 370 Abs. 1
    Berichtigung eines Beschlusses aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens bzgl. "Steuerhinterziehung durch Unterlassen"

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1
    Berichtigung eines Beschlusses aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens bzgl. "Steuerhinterziehung durch Unterlassen"

Verfahrensgang

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