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   BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19   

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https://dejure.org/2020,14596
BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19 (https://dejure.org/2020,14596)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2020 - 1 StR 486/19 (https://dejure.org/2020,14596)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 (https://dejure.org/2020,14596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 27 StGB, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 1 AO, § 41a EStG, § 266a Abs. 1, 2 StGB, § 266a StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abhängen der Annahme der Beihilfe in Tateinheit oder Tatmehrheit von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten (hier: Lohnsteuerhinterziehung)

  • rewis.io

    Beihilfe: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 ; StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 53 Abs. 1
    Abhängen der Annahme der Beihilfe in Tateinheit oder Tatmehrheit von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten (hier: Lohnsteuerhinterziehung)

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 230/19

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerliche Erklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Denn insoweit leistete er keine Beiträge, die entweder nur der Lohnsteuerhinterziehung oder nur den Taten des § 266a StGB zuzuordnen wären (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 ? 1 StR 230/19 Rn. 5 f. mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Das Vereinnahmen dieses Tatlohns bleibt von den Konkurrenzen unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 570/19 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 ? 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3 und vom 28. Juni 2017 ? 1 StR 677/16 Rn. 8; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14 Rn. 20).
  • BGH, 16.09.2010 - 4 StR 433/10

    Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2010 ? 4 StR 433/10 m.w.N.).'.
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 ? 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3 und vom 28. Juni 2017 ? 1 StR 677/16 Rn. 8; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14 Rn. 20).
  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

    Auszug aus BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 ? 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3 und vom 28. Juni 2017 ? 1 StR 677/16 Rn. 8; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14 Rn. 20).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

    Fehlt es aber an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag, ist von einer (einheitlichen) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB auszugehen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 Rn. 108; Beschluss vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 f.; je mwN).

    Zudem gilt: Durch die Übergabe der Scheinrechnungen und die Rückzahlung der Gelder leisteten die Angeklagten nicht nur Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, sondern zugleich zur Hinterziehung von Lohnsteuer; insoweit ist hinsichtlich eines jeden Monats von jeweils einer Tat auszugehen (§ 52 Abs. 1 Alternative 1, § 27 Abs. 1 StGB; vgl. Beschluss vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Nur dann, wenn es an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag fehlt, ist von einer (einheitlichen) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB auszugehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2.; vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10 und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 f.; Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19 Rn. 23; je mwN).
  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22

    Beihilfe (Konkurrenzen)

    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 und vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3; je mwN).
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

    Dagegen liegt eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19, Rn. 7; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, Rn. 6; Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168; weitere Nachweise bei Heine/Weißer in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 42).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende

    Dagegen ist eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
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