Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1996 - 1 StR 487/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6488
BGH, 19.09.1996 - 1 StR 487/96 (https://dejure.org/1996,6488)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1996 - 1 StR 487/96 (https://dejure.org/1996,6488)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1996 - 1 StR 487/96 (https://dejure.org/1996,6488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme - Erklärungsbewußtsein eines Geschäftsunfähigen beziehungsweise eines Schuldunfähigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - 1 StR 487/96
    Da die Frage, ob eine wirksame Revisionsrücknahme vorliegt, von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich beurteilt wurde, war eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Demgemäß kann das Revisionsgericht nicht zur Schließung etwaiger Lücken in der Begründung der Verfahrensrüge auf die Urteilsgründe zurückgreifen (vgl. Senat, a.a.O., ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 145; 1997, 378; zuletzt Beschluss vom 26. März 2008, 2 StR 61/08).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Die Erwägungen, mit denen die Tatrichterin den Beweisantrag abgelehnt hat, ergeben sich aus den Urteilsgründen (Seite 3), die bei zulässig erhobener Sachrüge vom Rechtsbeschwerdegericht zur Kenntnis zu nehmen und dementsprechend zur Ergänzung der Verfahrensrüge heranzuziehen (zu vgl. BGH in NStZ 1997, 378; NStZ 1996, 145 f.; StV 1995, 564; NStZ 1993, 142 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn. 85; § 344, Rn. 20; Kuckein in KK, a.a.O., § 344, Rn. 39).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    Sie teilt nicht nur mit, dass der Inhalt der SMS weder verlesen noch in Augenschein genommen worden ist, sondern unter Zitierung aus den - dem Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ohnehin eröffneten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 628/96, NStZ 1997, 378) - Urteilsgründen auch, dass über ihn der als Zeuge gehörte KHK F. berichtet hat.
  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    31 In dem fehlenden Widerspruch des Beschwerdeführers gegen die Berufungsrücknahme kann indes nur dann eine Billigung gesehen werden, wenn der Beschwerdeführer diese auch akustisch verstanden hat und verhandlungsfähig war (BGH vom 21.1.1955 = MDR 1955, 271/272; BGH vom 19.9.1996 = NStZ 1997, 378; Paul, a. a. O., RdNr. 22 zu § 302).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19

    Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme

    Nur bei einer nicht eindeutigen Erklärung sind der Gesamtsinn der Erklärung (BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 60/03, juris Rn. 1, vom 19. September 1996 - 1 StR 487/96, juris Rn. 10) und die Umstände ihrer Abgabe maßgeblich (Radtke in Radtke/Hohmann, aaO; SK-Frisch, StPO, 5. Aufl., § 302 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Diesbezüglich kann aber aufgrund der umfassend erhobenen Sachrüge der Inhalt des Urteils ergänzend berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 2001, 386; StraFo 2001, 86, 87; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGH StV 1995, 564; BGH NStZ 1993, 142, 143; Kuckein, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 344 Rn. 39).
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist die Erklärung, dass dieses nicht weitergeführt bzw. beendet werden soll, was inhaltlich deutlich zum Ausdruck kommen muss (BGH, Beschluss v. 19. September 1996, 1 StR 487/96, juris Rn. 10).
  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Dies belegt die gebotene Würdigung des Schreibens nach seinem Wortlaut und dem Gesamtsinn der Erklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1996 - 1 StR 487/96, NStZ 1997, 378).
  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 14/04

    Ausnahmsweise unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Begriff

    Sie wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 380/16

    Rücknahme der Revision (Anforderungen an den Geisteszustand des Revisionsführers)

    Denn es ist für die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme im Hinblick auf den psychischen Zustand ausreichend, dass der Erklärende sich bei Abgabe der Erklärung in einem Zustand geistiger Freiheit und Klarheit befindet, der ihn in die Lage versetzt, die Bedeutung der abgegebenen Erklärung zu erkennen, was sogar durch Geschäftsunfähigkeit oder Schuldfähigkeit nicht notwendig ausgeschlossen wird (BGH, Beschluss vom 19. September 1996 - 1 StR 487/96).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

  • BGH, 26.06.1998 - 1 StR 259/98

    Rücknahme der Revision

  • BGH, 17.07.1998 - 1 StR 262/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht