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   BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17   

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https://dejure.org/2017,55993
BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17 (https://dejure.org/2017,55993)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2017 - 1 StR 491/17 (https://dejure.org/2017,55993)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2017 - 1 StR 491/17 (https://dejure.org/2017,55993)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB
    Schwerer Bandendiebstahl: Doppelverwertung der bandenmäßigen Tatbegehung bei der Strafzumessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen mittäterschaftlich begangenen (versuchten) schweren Bandendiebstahls; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat; Maßgeblichkeit des Interesses des Bandenmitglieds an der Durchführung der Tat sowie des Umfangs ...

  • rewis.io

    Schwerer Bandendiebstahl: Doppelverwertung der bandenmäßigen Tatbegehung bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen mittäterschaftlich begangenen (versuchten) schweren Bandendiebstahls; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat; Maßgeblichkeit des Interesses des Bandenmitglieds an der Durchführung der Tat sowie des Umfangs ...

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen mittäterschaftlich begangenen (versuchten) schweren Bandendiebstahls; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft an bzw. Beihilfe zu der jeweiligen Einzeltat; Maßgeblichkeit des Interesses des Bandenmitglieds an der Durchführung der Tat sowie des Umfangs ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Straftaten einer Bande - und ihre Beteiligung hieran

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 105
  • NStZ-RR 2018, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2017 - 4 StR 615/16

    Aufhebung des Urteils (deklaratorische Aufhebung)

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 4; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437 und vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).

    Sollten die Fälle 1.1 bis 1.3, 1.5 und 1.6 der Urteilsgründe ( A.), 1.10 und 1.11 der Urteilsgründe (Br.) sowie 2.1 bis 2.3 der Urteilsgründe ( E.) in der Person des Angeklagten jeweils durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden, lägen insoweit bei dem Angeklagten lediglich drei tatmehrheitlich begangene schwere Bandendiebstähle (in gleichartiger Idealkonkurrenz, vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 6 und vom 28. März 2017 - 4 StR 82/17, Rn. 7, mwN) vor.

  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Für jede einzelne (Banden-)Tat ist nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt und ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Beitrag geleistet haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130).

    Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille, Tatherrschaft auszuüben, was sich danach beurteilt, ob objektiv oder jedenfalls aus der Sicht des Täters die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschlüsse vom 24. Juli 2008 aaO und vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267).

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13

    Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 4; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437 und vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14

    Tateinheit bei mittäterschaftlich begangener Mehrzahl von Delikten (gesonderte

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 4; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437 und vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 28.03.2017 - 4 StR 82/17

    Tateinheit (Konkurrenzen bei Handlungen im Planungsstadium)

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Sollten die Fälle 1.1 bis 1.3, 1.5 und 1.6 der Urteilsgründe ( A.), 1.10 und 1.11 der Urteilsgründe (Br.) sowie 2.1 bis 2.3 der Urteilsgründe ( E.) in der Person des Angeklagten jeweils durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden, lägen insoweit bei dem Angeklagten lediglich drei tatmehrheitlich begangene schwere Bandendiebstähle (in gleichartiger Idealkonkurrenz, vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 6 und vom 28. März 2017 - 4 StR 82/17, Rn. 7, mwN) vor.
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille, Tatherrschaft auszuüben, was sich danach beurteilt, ob objektiv oder jedenfalls aus der Sicht des Täters die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschlüsse vom 24. Juli 2008 aaO und vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Maßgeblich sind dabei insbesondere sein Interesse an der Durchführung der Tat sowie der Umfang seiner Tatherrschaft oder jedenfalls sein Wille, Tatherrschaft auszuüben, was sich danach beurteilt, ob objektiv oder jedenfalls aus der Sicht des Täters die Ausführung der Tat wesentlich von seiner Mitwirkung abhängt (BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschlüsse vom 24. Juli 2008 aaO und vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 4; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437 und vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. November 2011 - 1 StR 491/17, NStZ-RR 2018, 105 Rn. 9 und vom 28. November 2011 - 3 StR 466/17, Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 139/19

    Versuch (Unmittelbares Ansetzen bei notwendigen Beiträgen eines Tatmittlers);

    aa) Für jede Bandentat ist nach allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich ein Bandenmitglied hieran entweder als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt oder aber keinen strafbaren Beitrag geleistet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; Beschluss vom 21. November 2017 - 1 StR 491/17).
  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 39/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen

    Dabei hat sie allerdings übersehen, dass auch die strafschärfende Berücksichtigung der vom Täter aufgebrachten kriminellen Energie dann gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, wenn diese sich ihrerseits aus strafbarkeitsbegründenden Umständen herleitet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 465/10, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Körperverletzung 2; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 21. November 2017 - 1 StR 491/17, juris Rn. 16).
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