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   BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04   

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https://dejure.org/2004,4827
BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04 (https://dejure.org/2004,4827)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2004 - 1 StR 493/04 (https://dejure.org/2004,4827)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04 (https://dejure.org/2004,4827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest mittlerer Kriminalität; erhebliche weitere rechtswidrige Straftat: Schluss aus Anlasstat oder der Ausgestaltung der konkret zu befürchtenden Taten; Gesamtwürdigung; symptomatischer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine Gefährlichkeitsprognose im Rahmen eines Sicherungsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 81; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 67b; ; StGB § 176 Abs. 1 2. Halbsatz; ; StGB § 176 Abs. 5 Nr. 3; ; BGB § 1906

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Erheblichkeit der drohenden Straftaten und deren Feststellung aufgrund der Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1591 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 72
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04
    Es ist nicht erörtert, ob zwischen der Anlaßtat und der von der Sachverständigen festgestellten Steigerung fremdaggressiven Verhaltens ein symptomatischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH NStZ 1991, 528; 1985, 309; Stree in Schönke/Schröder aaO Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04
    Nur Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1989, 2959; st. Rspr.).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04
    Nur Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1989, 2959; st. Rspr.).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04
    Es ist nicht erörtert, ob zwischen der Anlaßtat und der von der Sachverständigen festgestellten Steigerung fremdaggressiven Verhaltens ein symptomatischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH NStZ 1991, 528; 1985, 309; Stree in Schönke/Schröder aaO Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    (2) Hiervon ausgehend hat das Landgericht die von dem Beschuldigten zukünftig zu erwartenden Handlungen in der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73) rechtsfehlerfrei als Taten gewertet, die nicht in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen und deshalb auch nicht geeignet sind, den Rechtsfrieden schwer zu stören.
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Dabei kann sich - wie in aller Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits allein aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 163/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Dabei können sich nähere Darlegungen erübrigen, wenn sich - wie in aller Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergibt, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 70, 297, 312; BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 305/98, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 450/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit);

    Auch muss aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen sein, dass der Täter infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 72, 73).

    aa) Es hat insbesondere nicht verkannt, dass sich die Erheblichkeit drohender Taten bereits ohne weiteres aus dem Deliktstypus der Anlasstat ergeben kann und die Erheblichkeitsschwelle deshalb bei Verwirklichung von Verbrechenstatbeständen regelmäßig überschritten ist (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 72, 73; BGH NStZ 2008, 563, 564; BGH StraFo 2008, 300).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Dabei können sich nähere Darlegungen erübrigen, wenn sich - wie in aller Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergibt, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Dabei können sich nähere Darlegungen erübrigen, wenn sich - wie in aller Regel bei Verbrechen oder Gewalt- und Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestandes ergibt, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08 Rn. 18; Beschlüsse vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04 Rn. 7 und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 Rn. 11).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der neue Tatrichter hat die Frage der Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 72, 73; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9; § 62 Verhältnismäßigkeit 2) umfassend neu zu prüfen.
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11

    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auch muss aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen sein, dass der Täter infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht allein anhand der potentiell verletzten gesetzlichen Straftatbestände sagen (BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 17; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 24. November 2004, 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72 [73]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Urteil vom 29. November 1994, 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228 [ebd.]; Fischer StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 16 f.; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 89).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

    Auch muss aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen sein, dass der Täter infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 159/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoidhalluzinatorische

  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

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