Rechtsprechung
BGH, 24.11.2015 - 1 StR 494/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StGB
Vorwegvollzug (Dauer des Vorwegvollzugs bei einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 51 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Wegfall der Anordnung über den teilweisen Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel nach revisionsgerichtlicher Überprüfung; Anrechnung der Dauer der bereits erlittenen Untersuchungshaft auf den vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall der Anordnung über den teilweisen Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel nach revisionsgerichtlicher Überprüfung; Anrechnung der Dauer der bereits erlittenen Untersuchungshaft auf den vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Entziehungsanstalt - Vorwegvollzug und Untersuchungshaft
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13
Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs …
Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 494/15
Die Dauer der bereits erlittenen Untersuchungshaft ist gemäß § 51 StGB auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe anzurechnen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 f. mwN).
- BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung …
Das Landgericht hat nicht beachtet, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafen nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnende Untersuchungshaft im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe anzurechnen ist (st. Rspr.;… vgl. nur Beschlüsse vom 13. April 2016 - 2 StR 53/16 Rn. 2; vom 24. November 2015 - 1 StR 494/15 Rn. 3 …und vom 18. November 2014 - 4 StR 505/14 Rn. 3).Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - 1 StR 494/15 Rn. 5;… vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 12, NStZ-RR 2014, 368, 369 …und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3).
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, …
Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2015 ? 1 StR 494/15, Rn. 5).