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BGH, 16.02.2000 - 1 StR 5/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit.c EMRK; § 142 StPO
Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem; Entpflichtung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge - Bestellung - Wahlverteidiger - Pflichtverteidiger - Verteidigung - Angeklagter
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1
Pflicht zur Abberufung des Pflichtverteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 326
- StV 2000, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 5/00
Zwar steht die Berufung des Angeklagten auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich, aber ersichtlich unzutreffend sind (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Entpflichtung 1).
- BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07
Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche …
Ebenso wenig muss der Senat unter den gegebenen Umständen der Frage nachgehen, ob die anwaltliche Schweigepflicht näheren Darlegungen zu ungerechtfertigten Beschimpfungen des Angeklagten gegenüber der Verteidigerin notwendig entgegengestanden hätte, nachdem der Angeklagte gegenüber dem Gericht geltend gemacht hatte, diese erbringe keine Leistungen (vgl. BGH NStZ 2000, 326, 327).