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   BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03   

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https://dejure.org/2003,5562
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen i.R.d. § 30 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Verbindung aufeinanderfolgender Teilakte durch Bandenhandel; Teilakt der unerlaubten Einfuhr; Eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit ; Beihilfe zur Einfuhr im Rahmen des Bandenhandels ; Täterschaftliche ...

  • Judicialis

    BtMG § 30a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a; StGB § 52 Abs. 1
    Bewertungseinheit beim bandenmäßigen Handel und der Einfuhr von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so daß Tateinheit möglich ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Soweit die Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens bewertet wird, ändert sich dadurch das Tatunrecht nicht (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 200/00 - und Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen für die ersten beiden Transporte und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Denn der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln kommt neben einer Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101, 102; Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03, NStZ-RR 2003, 186 mwN).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urt. vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschl. vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und

    Das gilt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, auch, wenn im Rahmen des Bandenhandels Beihilfe zur Einfuhr geleistet wird (BGH NStZ-RR 2003, 186; Beschl. v. 14. August 1997 - 1 StR 376/97).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18

    Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht

    Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).
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