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   BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09   

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BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09 (https://dejure.org/2009,4204)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 StR 50/09 (https://dejure.org/2009,4204)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09 (https://dejure.org/2009,4204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 223 StGB; § 337 StPO; § 264 StPO
    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge; mehrere Taten im prozessualen Sinne bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit: natürliche Handlungseinheit und Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Mordes im Fall "Aylin"

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    Liegen wie hier zwei materiellrechtlich selbständige Taten vor, handelt es sich regelmäßig auch um zwei Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechtsund Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 44, 45 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr hebt sich jede Körperverletzungshandlung gegenüber einer bestimmten Person, soweit nicht die Voraussetzungen des § 52 StGB gegeben sind, so sehr von jeder Körperverletzungshandlung zum Nachteil eines anderen Menschen ab, dass ein noch so enger äußerer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang verschiedene Körperverletzungshandlungen nicht zu einer Tat im prozessualen Sinne machen kann (vgl. zur Tatidentität bei Tötungshandlungen BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs - wie etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden - willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45 m.w.N.).

  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Fehler, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 25, 100; BGH StraFo 2006, 296).
  • BGH, 18.10.1972 - 2 StR 384/72

    Vorliegen der gesetzlichen Erfordernissen einer Aufklärungsrüge - Verbot der

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    a) Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts scheitert sie jedoch nicht daran, dass nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1972 - 2 StR 384/72 - (BGHSt 25, 25, 26 ff.) eine indizielle Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung und der dieser zugrunde liegenden Tat in einem anderen Strafverfahren für solche Fälle zulässig war, in denen Vortat und Verurteilung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen der neuen Tat als Beweisanzeichen Bedeutung haben konnten.
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    Dies entspricht seither der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (dazu grundlegend BGHSt 27, 108 f.).
  • BGH, 09.04.2008 - 3 StR 86/08

    Anklageprinzip; Verfahrenshindernis (fehlende Anklage); prozessuale Tat; Tat im

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    Liegen wie hier zwei materiellrechtlich selbständige Taten vor, handelt es sich regelmäßig auch um zwei Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechtsund Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 44, 45 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09
    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Fehler, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 25, 100; BGH StraFo 2006, 296).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Materiell-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch prozessual selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175, 179 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 11 12 2009 - 3 Ss OWi 355/09, Rn. 13, juris).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich

    Danach sind sachlich-rechtlich selbständige Handlungen in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st. Rspr.; BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 681/10

    Strafschärfende Berücksichtung früherer Taten (Verwertungsverbot; Tilgung einer

    Dem stand das - auf Sachrüge zu berücksichtigende (BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09) - Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG nicht entgegen.
  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Denn in einem Verstoß gegen das Verwertungsverbot liegt - anders als bei Missachtung des in § 51 Abs. 1 BZRG ebenfalls enthaltenen Vorhalteverbots - ein sachlich-rechtlicher Mangel (BGHSt 25, 100, 101; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschl. vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09).
  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

    Sachlich-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen;

    Mit der "Tat" ist die Tat im strafprozessualen Sinne (§ 264 StPO) gemeint (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; Tolzmann, BZRG, 5. Aufl., § 51 Rn. 13; Hase, BZRG, 2. Aufl., § 51 Rn. 4; jeweils m.w.N.).
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