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   BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79   

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BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79 (https://dejure.org/1979,6006)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 1 StR 506/79 (https://dejure.org/1979,6006)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 (https://dejure.org/1979,6006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines strafmildernden Tatanlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 608/74

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in schweren Fällen -

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jugendkammer alle Umstände beachtet hat, die bei einem Erwachsenen für die Anwendung des § 213 StGB erheblich gewesen wären und in ihrer Bedeutung für die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts insoweit auch bei der Zumessung der Jugendstrafe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 - und vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 2 StR 202/76 - und vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76).
  • BGH, 30.09.1975 - 1 StR 427/75

    Relevanz der Schwere des Unrechts für eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jugendkammer alle Umstände beachtet hat, die bei einem Erwachsenen für die Anwendung des § 213 StGB erheblich gewesen wären und in ihrer Bedeutung für die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts insoweit auch bei der Zumessung der Jugendstrafe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 - und vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 2 StR 202/76 - und vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76).
  • BGH, 30.04.1976 - 2 StR 202/76

    Überflüssigkeit der Beurteilung der Schwere der Tat bei Behandlung des Täters

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jugendkammer alle Umstände beachtet hat, die bei einem Erwachsenen für die Anwendung des § 213 StGB erheblich gewesen wären und in ihrer Bedeutung für die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts insoweit auch bei der Zumessung der Jugendstrafe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 - und vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 2 StR 202/76 - und vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 293/76

    Bindung der Jugendkammer bei Anwendung des Jugendstrafrechts an die Strafrahmen

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jugendkammer alle Umstände beachtet hat, die bei einem Erwachsenen für die Anwendung des § 213 StGB erheblich gewesen wären und in ihrer Bedeutung für die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts insoweit auch bei der Zumessung der Jugendstrafe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 4 StR 608/74 - und vom 30. September 1975 - 1 StR 427/75, Beschlüsse vom 30. April 1976 - 2 StR 202/76 - und vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76).
  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78. und Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78. und Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Das bloße Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlens eines

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79; vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 393/79

    "Handeln aus Not" als Strafmilderungsgrund - Folgen der strafschärfenden

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 22.01.1986 - 2 StR 722/85

    Entziehung einer Fahrerlaubnis mit einer Sperre auf Lebenszeit - Möglichkeit

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Umstandes darf aber nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 171/78 und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79, vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79, vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80 und vom 10. April 1980 - 3 StR 119/80).
  • BGH, 10.04.1980 - 3 StR 119/80

    Strafmilderung bei "sexuellem Notstand"

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79, vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 und vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80).
  • BGH, 11.01.1980 - 2 StR 761/79

    Fehlen einer wirtschaftlichen Notlage, übersteigertes Gewinnstreben und der

    Das Fehlen einer solchen Notlage ist aber für sich allein kein Strafschärfungsgrund (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - Beschlüsse vom 4. Oktober und 17. Dezember 1979 - 1 StR 506/79 und 3 StR 393/79 -).
  • BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80

    Straferschwerende Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines strafmildernden

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 -).".
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