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   BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86   

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https://dejure.org/1986,2124
BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86 (https://dejure.org/1986,2124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der Rechtssache - Befangenheit des Richters - Unzulässige Nichteinbeziehung eines Gutachtens - Unzulässige Verwertung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 132
  • NStZ 1987, 221
  • StV 1987, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).

    Es ist zwar richtig, daß eine nicht statthafte Verlesung (§ 251 Abs. 1 StPO) nicht durch ein Verlesungssurrogat - hier: Vernehmung des ersuchten Richters - ersetzt werden darf (BGHSt 26, 332, 333).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56

    Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat.
  • BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76

    Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender

    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.1985 - 3 Ws 150/85
    Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
    Sie wendet sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NStZ 1985, 517 gegen die Meinung, für die Zuständigkeit nach § 74 c Abs. 1 Nr. 3 GVG komme es auf die "Strafkammerqualität" der neben anderen Delikten angeklagten Steuerstraftat, nicht auf die Straferwartung insgesamt an.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bei bestimmten Verfahrensfehlern ein Verwertungsverbot bejaht, beispielsweise bei mangelnder Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (BGHSt 14, 159, 160; BGH NStZ 1981, 4) oder wenn die Benachrichtigung des Verteidigers von einer bevorstehenden Vernehmung in den Fällen des § 168 c Abs. 5 StPO (BGHSt 26, 232 ; BGH StV 1987, 139; BGH NStZ 1989, 282; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 168 c Rdn. 6 m.w.N.) und des § 224 StPO (BGHSt 9, 24; 25, 357) zu Unrecht unterblieben ist.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Entsprechendes hat der Senat bereits zuvor auch für den Fall des § 168 c Abs. 5 Satz 1 StPO angenommen (NStZ 1987, S. 132, 133).
  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Die Vorsitzende der Strafkammer hat den Angeklagten nämlich über das Rechtsmittel der Revision belehrt; dies wurde von der Dolmetscherin, gegen deren Übertragungstätigkeit der Angeklagte in der mehrtägigen Hauptverhandlung keine Einwände erhoben hatte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221; OLG München StV 1998, 646), in die polnische Sprache übersetzt.
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92

    Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit,

    Diese unberechtigte Zuständigkeitsannahme lag, wie in § 338 Nr. 4 StPO vorausgesetzt wird (BGHSt 1, 346 = MDR 1952, 117 m.A. Dallinger; MDR 1974, 54; NStZ 1987, 132; ähnlich BGHSt 10, 64), auch noch bei Urteilsfällung vor.
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