Rechtsprechung
BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der Rechtssache - Befangenheit des Richters - Unzulässige Nichteinbeziehung eines Gutachtens - Unzulässige Verwertung einer Zeugenaussage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 132
- NStZ 1987, 221
- StV 1987, 139
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH…, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).Es ist zwar richtig, daß eine nicht statthafte Verlesung (§ 251 Abs. 1 StPO) nicht durch ein Verlesungssurrogat - hier: Vernehmung des ersuchten Richters - ersetzt werden darf (BGHSt 26, 332, 333).
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat. - BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55
Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH…, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29).
- BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56
Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
In den Entscheidungen BGHSt 1, 346, 347 und 10, 64, 65 hat der Bundesgerichtshof dies selbst für den Fall angenommen, daß der Tatrichter zugleich - verneinend - über das Vorliegen eines nicht in seine Zuständigkeit fallenden Delikts mitentschieden hat. - BGH, 15.12.1976 - 3 StR 380/76
Strafbarkeit wegen Kauf von Haschisch in den Niederlanden und anschließender …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
Es ist anerkannt, daß die Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflichten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse zumindest dann hindert, wenn der Betroffene - wie hier geschehen - der Verlesung in der Hauptverhandlung widerspricht (vgl. BGH, Urt. vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 380/76; BGHSt 26, 332, 333; 9, 24, 28, 29). - OLG Karlsruhe, 23.07.1985 - 3 Ws 150/85
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86
Sie wendet sich unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NStZ 1985, 517 gegen die Meinung, für die Zuständigkeit nach § 74 c Abs. 1 Nr. 3 GVG komme es auf die "Strafkammerqualität" der neben anderen Delikten angeklagten Steuerstraftat, nicht auf die Straferwartung insgesamt an.
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Dementsprechend hat die Rechtsprechung bei bestimmten Verfahrensfehlern ein Verwertungsverbot bejaht, beispielsweise bei mangelnder Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (BGHSt 14, 159, 160; BGH NStZ 1981, 4) oder wenn die Benachrichtigung des Verteidigers von einer bevorstehenden Vernehmung in den Fällen des § 168 c Abs. 5 StPO (BGHSt 26, 232 ; BGH StV 1987, 139; BGH NStZ 1989, 282;… Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 168 c Rdn. 6 m.w.N.) und des § 224 StPO (BGHSt 9, 24; 25, 357) zu Unrecht unterblieben ist. - BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova; …
aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
- BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95
Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von …
Entsprechendes hat der Senat bereits zuvor auch für den Fall des § 168 c Abs. 5 Satz 1 StPO angenommen (NStZ 1987, S. 132, 133). - BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99
Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)
Die Vorsitzende der Strafkammer hat den Angeklagten nämlich über das Rechtsmittel der Revision belehrt; dies wurde von der Dolmetscherin, gegen deren Übertragungstätigkeit der Angeklagte in der mehrtägigen Hauptverhandlung keine Einwände erhoben hatte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 221; OLG München StV 1998, 646), in die polnische Sprache übersetzt. - OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92
Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit, …
Diese unberechtigte Zuständigkeitsannahme lag, wie in § 338 Nr. 4 StPO vorausgesetzt wird (BGHSt 1, 346 = MDR 1952, 117 m.A. Dallinger; MDR 1974, 54; NStZ 1987, 132; ähnlich BGHSt 10, 64), auch noch bei Urteilsfällung vor.