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   BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75   

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https://dejure.org/1975,8324
BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75 (https://dejure.org/1975,8324)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1975 - 1 StR 51/75 (https://dejure.org/1975,8324)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 (https://dejure.org/1975,8324)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Erörterung der Begehungsform der Tötung aus niedrigen Beweggründen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Er zielt darauf ab, den Angeklagten und seinen Verteidiger in die Lage zu versetzen, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten; erforderlich und genügend ist dazu jeder Hinweis, der allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses erkennbar macht, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist (BGHSt 18, 56, 57).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Der Mangel der Begründung ist aber unschädlich, wenn nach Sachlage nur ein einziger Grund für die Anordnung in Betracht kam (BGHSt 22, 18, 20).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Die Rechtsprechung geht davon aus, daß die verschiedenen Begehungsformen des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände und nicht nur gleichartige Erscheinungsformen desselben Tatbestandes darstellen und daß sich dementsprechend die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf die konkrete Begehungsform erstreckt (BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Ob die Befürchtung begründet ist, daß ein Zeuge in Anwesenheit des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen werde, ist eine vom Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu beantwortende Frage; Anhaltspunkte für einen Mißbrauch dieses Ermessens liegen hier nicht vor (vgl. BGHSt 20, 18, 20, 21; BGH, Urteil vom 20. Juli 1971 - 1 StR 200/71).
  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 50/73

    Verurteilung wegen Notzucht - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal

    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Damit war nach den vorausgegangenen Erörterungen über die Anwendung des § 247 StPO klar, daß der Beschluß sich allein auf den in § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO ausdrücklich normierten Entfernungsgrund - Befürchtung unvollständiger oder unwahrer Aussagen bei Vernehmung der Zeugin in Gegenwart des Angeklagten - bezog (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Die Rechtsprechung geht davon aus, daß die verschiedenen Begehungsformen des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände und nicht nur gleichartige Erscheinungsformen desselben Tatbestandes darstellen und daß sich dementsprechend die Hinweispflicht des § 265 Abs. 1 StPO auf die konkrete Begehungsform erstreckt (BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 289).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 51/75
    Ein solcher Beschluß ist dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung oder dem Teil der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich daraus entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den der Beschluß gelten sollte (vgl. für § 172 GVG: BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - m.Nachw.).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).

    Hier dagegen liegt einer der Ausnahmefälle vor, die den Mangel einer Begründung als unschädlich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75).

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 132/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Sie läßt eine rechtsfehlerhafte Ausübung des dem Tatrichter hier eingeräumten Ermessens (vgl. BGH, Urteile vom 11.März 1975 - 1 StR 51/75 - und vom 10.Juni 1975 - 1 StR 184/75) nicht erkennen.
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Da es sich hierbei um eine Förmlichkeit des Verfahrens i. S. v. § 274 Satz 1 StPO handelt, hat die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden außer Betracht zu bleiben, in der dieser darlegt, er habe "ergänzend" ausgeführt, "daß und warum das Mordmerkmal 'heimtückisch' gegeben sein könnte" (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141 f. [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 23, 95, 96; BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).

    Anders als in der Sache, die mit Urteil vom 11. März 1975 aaO entschieden worden ist, ging es im vorliegenden Fall nicht allein um die Frage, ob der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewußt war.

  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Erforderlich und genügend ist daher jeder Hinweis, der seiner Aufgabe gerecht wird (BGH, Urt. vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - bei Dallinger MDR 1975, 545).
  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

    Diese Beschlüsse waren sinngemäß dahin auszulegen, daß der Ausschluß von der Verhandlung alle Verfahrensvorgänge umfassen sollte, die mit der Vernehmung der Zeuginnen in enger Verbindung standen oder sich daraus entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den die Beschlüsse bestimmt waren (BGH, Urteil vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75).
  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76

    Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht, Freiheitsberaubung, Körperverletzung,

    Es führt zur Aufhebung der Verurteilung im Falle VI der Urteilsgründe (Fall 19 der Anklageschrift), weil die Strafkammer ohne Ergänzung des die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt ausschließenden Beschlusses die Vernehmung der Zeugin L.in nichtöffentlicher Sitzung auf einen Fall erstreckt hat, der mit den Fällen 20 bis 22 und 30 und mit den Bekundungen der Zeugin L. dazu in keinem inneren Zusammenhang stand und dessen Einbeziehung sich, wie die Sitzungsniederschrift ergibt, auch nicht aus der Vernehmung der Zeugin zu diesen Fällen entwickelte (vgl. BGHSt 7, 218, 220; BGH GA 1972, 184; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - RGSt 43, 367, 369/370; 70, 109, 110).
  • BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der

    Ob die Besorgnis begründet ist, ein Zeuge werde in Anwesenheit des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, hat allein der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75 - und vom 18. August 1976 - 3 StR 236/76); Anhaltspunkte für einen Mißbrauch dieses Ermessens liegen hier um so weniger vor, als die Mutter der Zeugin bei ihrer vorangegangenen Vernehmung dem Gericht mitgeteilt hatte, sie und ihre Töchter seien bedroht worden (Prot. S. 4 = Bl. 211 d.A.).
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