Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15239
BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,15239)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - 1 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,15239)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - 1 StR 514/20 (https://dejure.org/2021,15239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 168 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UStG; § 73 Abs. 1 StGB; § 34 AO; § 35 AO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Umsatzsteuervoranmeldungen); Einziehung (Erlangen eines Vermögensvorteils durch den faktischen Geschäftsführer der steuerpflichtigen Gesellschaft)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 370 AO
    Umsatzsteuerhinterziehung: Einziehungsanordnung gegenüber dem faktischen Geschäftsführer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuern durch Abgabe einer inhaltlich unzutreffenden Steueranmeldung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuern durch Abgabe einer inhaltlich unzutreffenden Steueranmeldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20
    Fehlt es daran, leidet das Urteil an einem Darstellungsmangel (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20

    Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20
    Dem Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer des Bordellbetriebs V. selbst Steuerschuldner war (vgl. hierzu st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28 mwN), hat durch die jeweiligen Taten der Steuerhinterziehung Steuervorteile in Höhe der vom Landgericht festgestellten Verkürzungsbeträge erlangt, weil sich diese wegen der aus § 34 Abs. 1 AO resultierenden Pflicht des Angeklagten zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens - auch der Begleichung von Umsatzsteuerschulden - in seinem Vermögen wirtschaftlich niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28; Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20 Rn. 18 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 11-13; jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen,

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20
    Dem Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer des Bordellbetriebs V. selbst Steuerschuldner war (vgl. hierzu st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28 mwN), hat durch die jeweiligen Taten der Steuerhinterziehung Steuervorteile in Höhe der vom Landgericht festgestellten Verkürzungsbeträge erlangt, weil sich diese wegen der aus § 34 Abs. 1 AO resultierenden Pflicht des Angeklagten zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens - auch der Begleichung von Umsatzsteuerschulden - in seinem Vermögen wirtschaftlich niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28; Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20 Rn. 18 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 11-13; jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20
    Dem Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer des Bordellbetriebs V. selbst Steuerschuldner war (vgl. hierzu st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28 mwN), hat durch die jeweiligen Taten der Steuerhinterziehung Steuervorteile in Höhe der vom Landgericht festgestellten Verkürzungsbeträge erlangt, weil sich diese wegen der aus § 34 Abs. 1 AO resultierenden Pflicht des Angeklagten zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens - auch der Begleichung von Umsatzsteuerschulden - in seinem Vermögen wirtschaftlich niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 28; Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20 Rn. 18 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 11-13; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht