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   BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48791
BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19 (https://dejure.org/2019,48791)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2019 - 1 StR 517/19 (https://dejure.org/2019,48791)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 1 StR 517/19 (https://dejure.org/2019,48791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 5; Abs. 6 Satz 1 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung in der Form eines Gerichtsbeschlusses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 6 S 1 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Nichtbescheiden eines Beweisantrags als Verfahrensfehler

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbescheidung eines Beweisantrags; Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • rewis.io

    Nichtbescheiden eines Beweisantrags als Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 6 S. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbescheidung eines Beweisantrags; Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Ablehnung eines Beweisantrages - Gerichtsbeschluss ist zwingend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unerreichbare Zeuge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht beschiedene Beweisantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 221/83

    Beanstandung des Nichtbescheidens des Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen -

    Auszug aus BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
    Auf die Beachtung der zwingenden Vorschrift des § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO können die Prozessbeteiligten auch nicht verzichten (BGH, Beschluss vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 132, jeweils mwN).

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).

    Da somit die tatsächlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Prüfung des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit fehlen, kann dies der Senat wegen des fehlenden Gerichtsbeschlusses nach § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO nicht ohne weiteres unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 3).

  • BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83

    Anforderungen an einen Ablehnungsbeschluss bezüglich der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15

    Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit eines Zeugen; hinreichende

    Auszug aus BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
    Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15 Rn. 11 und vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 13 jeweils mwN).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
    Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2016 - 2 StR 556/15 Rn. 11 und vom 4. August 1992 - 1 StR 246/92 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 13 jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19
    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Demnach ist zu prüfen, ob ein Zeuge in dem Sinne unerreichbar ist, dass das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden (s. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 1 StR 517/19, StraFo 2020, 112 mwN).
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