Rechtsprechung
BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei Fehlern - lexetius.com
StPO § 261
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens einer Person bei Abbruch der Wahllichtbildvorlage vor Vorlage bzw. Abspielen von acht Lichtbildern - verkehrslexikon.de
Zum einzuhaltenden Verfahren bei der Täteridentifizierung durch Lichtbildvorlage - vorzeitiger Abbruch einer Videovorführung
- Wolters Kluwer
Minderung des Beweiswertes einer Wahlbildvorlage bei vorzeitigem Abbruch der Vorlage wegen Wiedererkennens einer Person durch den Zeugen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Minderung des Beweiswertes einer Wahlbildvorlage bei vorzeitigem Abbruch der Vorlage wegen Wiedererkennens einer Person durch den Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Wahllichtbildvorlage soll mind. 8 Bilder enthalten und sequentiell sein
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Acht Bilder sollen es sein….
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wahllichtbildvorlage
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Beweiswürdigung im Strafverfahren bei der Wahllichtbildvorlage
Besprechungen u.ä.
- lawblog.de (Kurzanmerkung und Diskussion)
Bequemlichkeit im Dienst
Sonstiges
- Burhoff online Blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Sequenzielle Wahllichtbildvorlage - acht Bilder müssen es sein - Änderung der Praxis in NRW
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 30.05.2011 - 2 KLs 35 Js 32780/10
- BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 791
- NStZ 2012, 172
- NStZ 2012, 283
- StV 2012, 325
- JR 2012, 167
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
Denn ein Zeuge kann bei dieser größeren Vergleichszahl etwaige Unsicherheiten in seiner Beurteilung besser erkennen und dementsprechend offen legen, so dass eine Wiedererkennung unter (mindestens) acht Vergleichspersonen einen höheren Beweiswert gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11 - NJW 2012, 791, Rn. 6 f. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit …
Die im Ermittlungsverfahren liegenden Fehler, dass zum einen nicht die gegenüber der Wahllichtbildvorlage zuverlässigere und bei eineiigen Zwillingen als Tatverdächtigte auch gebotene Wahlgegenüberstellung, zum anderen auch nicht die zuverlässigere sequentielle (sukzessive) Wahllichtbildvorlage gewählt wurde (vgl. dazu Nr. 18 RiStBV, BGH, Urteil vom 14. April 2011, 4 StR 501/10; BGH Beschluss vom 9. November 2011, 1 StR 524/11, jew. m.w.N., zit. n. juris, zur Problematik siehe auch: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung, 4. Aufl., Rdnr. 1257 ff.;… Sander in: LR, StPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 82) und schließlich fast drei Jahre auseinanderliegende Fotos der tatverdächtigen Zwillinge der Zeugin vorgelegt wurden, kann nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden. - BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13
Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen …
Es handelte sich um lediglich sechs Fotos, während eine Anzahl von acht Vergleichspersonen sachgerecht gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NStZ 2012, 283, 284).
- BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19
Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle …
Damit genügte die Wahllichtbildvorlage nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an ihre Durchführung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 ? 1 StR 524/11, NStZ 2012, 172, 173; vom 9. März 2000 ? 4 StR 513/99, StV 2000, 603; Urteil vom 14. April 2011 ? 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649). - OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18
Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage
Auch hat der Tatrichter zu beachten und zu würden, dass einer sequentiellen Lichtbildvorlage im Regelfall ein höherer Beweiswert beizumessen ist, als einer simultanen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - 1 StR 524/11, JR 2012, 167 mit Anm. Eisenberg). - LG Kiel, 23.03.2012 - 2 KLs 6/11
Kieler Ehrenmordfall
Dass nach der Wiedererkennungsäußerung beim 4. ihr vorgelegten Lichtbild, das Ks. O. zeigte, die Lichtbildvorlage den dafür geltenden Richtlinien entsprechend möglicherweise abgebrochen wurde, obwohl es für den Erkenntnisgewinn Vorteile haben kann, sie fortzusetzen (vgl. BGH 1 StR 524/11), nimmt der Wiedererkennung, die hier zudem zum Geständnis des Angeklagten Ks. O. passt, nicht jeden Beweiswert. - OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16
Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl; …
Die von der Verteidigung dabei vorgebrachten Einwendungen gegen den Beweiswert der Identifizierung des Beschuldigten als der (angeblich) von Ö bezeichneten Person stellen sich letztlich als unerheblich dar, ohne dass es (was nach Aktenlage zweifelhaft erscheint) darauf ankommt, ob die Lichtbildvorlage an N B am 22.1.2013 und deren Dokumentation den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (vgl. dazu BGH NJW 2012, 791; NStZ-RR 2008, 148; StraFo 2016, 154; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.4.2016 - 1 (3) Ss 188/15, juris) genügen. - OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15
Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage; …
Der Zeugin wurden acht Lichtbilder nacheinander vorgelegt und diese Lichtbildvorlage auch fortgesetzt, obwohl die Zeugin schon nach dem dritten Lichtbild angegeben hatte, den Täter erkannt zu haben (vgl. BGHSt NStZ 2012, 172). - LG Dortmund, 08.06.2017 - 32 KLs 20/17 So wurden dem Geschädigten jeweils 8 Lichtbilder nacheinander vorgelegt und diese Lichtbildvorlage auch fortgesetzt, nachdem der jeweilige Angeklagte erkannt wurde (vgl. BGH NStZ 2012, 172).
- OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15
Revision des Angeklagten
Der Zeugin wurden acht Lichtbilder nacheinander vorgelegt und diese Lichtbildvorlage auch fortgesetzt, obwohl die Zeugin schon nach dem dritten Lichtbild angegeben hatte, den Täter erkannt zu haben (vgl. BGHSt NStZ 2012, 172). - LG Dortmund, 20.12.2018 - 32 KLs 33/18