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   BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10   

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BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10 (https://dejure.org/2011,622)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10 (https://dejure.org/2011,622)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10 (https://dejure.org/2011,622)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 287 StGB; § 3 GlüStV; § 4 Abs. 4 GlüStV; § 17 StGB
    Betrug durch ein Internetgewinnspiel (Irrtum über Rechtstatsachen; Vermögensschaden bei drohender Untersagung des Gewinnspiels; Handlungseinheit; besonders schwerer Fall: Vermögensverlust großen Ausmaßes; Gewerbsmäßigkeit); öffentliches Glücksspiel ohne Erlaubnis ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 2 Alt 1 StGB, § 287 StGB, § 3 GlSpielWStVtr
    Betrug: Veranstaltung eines Gewinnspiels im Internet; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes

  • Deutsches Notarinstitut

    StGB §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1, 287
    Gewinnspiel um Hausverlosung im Internet als Betrug

  • Wolters Kluwer

    Die Verurteilung wegen unerlaubter Ausspielung erfordert Feststellungen zu den verwendeten Quizfragen und deren Schwierigkeitsgrad; Verurteilung wegen einer Tat des Betruges in mehreren tateinheitlich zusammentreffenden Fällen bei Automatisierung durch ein ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Immobilienverlosung im Internet; Hausverlosung; Gewinnspiel; Glücksspiel; Betrug

  • Betriebs-Berater

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

  • online-und-recht.de

    Betrug: Veranstaltung eines Gewinnspiels im Internet; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes

  • rewis.io

    Betrug: Veranstaltung eines Gewinnspiels im Internet; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Veranstaltung eines Gewinnspiels im Internet; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den verwendeten Quizfragen und deren Schwierigkeitsgrad für eine Verurteilung wegen unerlaubter Ausspielung; Verurteilung wegen eines Betruges in mehreren tateinheitlich zusammentreffenden Fällen bei Automatisierung durch ein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

  • damm-legal.de (Pressemitteilung)

    §§ 263; 287 StGB
    Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verbotene «Hausverlosung» im Internet ist Betrug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausverlosung im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verlosung eines Hauses im Internet erfüllt den Tatbestand des Betrugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverlosung im Internet - Hausbesitzer wegen Betruges in 18.294 Fällen verurteilt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verurteilung wegen "Internet-Hausverlosung" (winyourhome.de) rechtskräftig

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe nach Hausverlosung im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betrüger kassiert durch Hausverlosung übers Internet über 400.000 Euro ab

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet

Besprechungen u.ä. (3)

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    "Wer wird Millionär?” lässt grüßen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einrichtung einer Internetseite zwecks Durchführung unerlaubten Gewinnspiels als Serienbetrug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbotene Hausverlosung im Internet: Betrug! (IMR 2011, 294)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1825
  • NJW 2011, 36
  • NStZ 2011, 401
  • DNotZ 2011, 848
  • NZM 2011, 375
  • MMR 2011, 478
  • BB 2011, 1089
  • K&R 2011, 519
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 172/55
    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Die Gegenleistung des Angeklagten blieb infolge der drohenden Untersagung des Gewinnspiels hinter der vertraglich geschuldeten Leistung zurück, denn der Angeklagte war grundsätzlich weder willens noch in der Lage, den überwiegenden Teil der vereinnahmten Gelder, den er schon für eigene Zwecke verbraucht hatte, im Fall einer vorzeitigen zwangsweisen Einstellung des Spielbetriebes durch die Behörden an die Spielteilnehmer zurückzuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 172/55, BGHSt 8, 289, 291).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Die Gegenleistung des Angeklagten blieb infolge der drohenden Untersagung des Gewinnspiels hinter der vertraglich geschuldeten Leistung zurück, denn der Angeklagte war grundsätzlich weder willens noch in der Lage, den überwiegenden Teil der vereinnahmten Gelder, den er schon für eigene Zwecke verbraucht hatte, im Fall einer vorzeitigen zwangsweisen Einstellung des Spielbetriebes durch die Behörden an die Spielteilnehmer zurückzuzahlen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 172/55, BGHSt 8, 289, 291).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Der Umstand, dass er bei der Tatbegehung möglicherweise darauf hoffte, dass die zuständigen Behörden letztlich keine Einwände erheben und ihm die Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Verlosung gestatten würden, lässt die Annahme eines (bedingten) Betrugsvorsatzes nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264 mwN).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Da seine Tathandlung im Wesentlichen in der Einrichtung und Überwachung der Internetseite bestand, über die das Gewinnspiel abgewickelt wurde, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die an sich selbständigen zahlreichen Abschlüsse der Spielverträge mit den Teilnehmern hier als Tateinheit verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - 2 StR 74/03 mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Der Umstand, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie hier tateinheitlich zusammentreffen, steht dem nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10
    Dass er einen geringen Teil der Einsätze an einige der Spielteilnehmer - die ihm zum Teil mit einer Strafanzeige gedroht hatten - zurück erstattet hat, steht dabei der Annahme eines Betrugsschadens nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Eine Addition von Einzelschäden ist nur dann möglich, wenn sie dasselbe Opfer betreffen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 253/11, NStZ 2012, 213; Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1827).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Die Absicht, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen setzt den Entschluss voraus, mehrere rechtlich selbständige Taten zu begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10, NStZ 2011, 402; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 114).
  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

    Der Gesamtschaden vieler Geschädigter kann dabei nicht additiv herangezogen werden ( BGH NJW 2011, 1825, 1827).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Die an sich selbständigen Bestellungen der verschiedenen Besteller bei einem Fake-Shop stellen sich deshalb als i.S.d. § 52 StGB in Tateinheit verbundene Taten dar (siehe z.B. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation bei einer Gewinnspiel-Website BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1826 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1826 f. m.w.N.; siehe auch Fischer, 64. Aufl., § 263 StGB, Rn. 215 m.w.N.) kommt es für dieses Regelbeispiel aber alleine auf den Vermögensverlust beim jeweiligen Geschädigten und nicht auf den Gesamtschaden aller Geschädigten an.

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Grundsätzlich bezieht sich bei Betrugsserien, die etwa wie bei Organisationdelikten nach den Kriterien der rechtlichen oder natürlichen Handlungseinheit eine Tat bilden, das Regelbeispiel der Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes nach § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB nicht auf den erlangten GesAMTvorteil des Täters hinsichtlich aller im Rahmen der Tat geschädigten Opfer, sondern allein auf die Vermögenseinbuße beim einzelnen Opfer (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dez 2011 - 4 StR 453/11 -, juris; BGH, NStZ 2011, 401).

    2 2. Alt. StGB geforderte Absicht muss insoweit auf die Begehung von wenigstens zwei für den Täter rechtlich selbstständigen Betrugstaten gerichtet sein; nicht ausreichend ist daher etwa die täterschaftliche Mitwirkung als Hintermann an einer Vielzahl von Einzeltaten, die durch Dritte gegen eine große Anzahl von Opfern begangen werden (vgl. BGH, NStZ 2011, 401 und NStZ-RR 2012, 114; Tp, StGB 66. Auflage 2019.

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 453/11

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Anlagebetrug; Regelbeispiele;

    Eine Addition der Einzelschäden kommt deshalb nur insoweit in Betracht, als sie dasselbe Opfer betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10, NStZ 2011, 401, 402; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 253/11 Rn. 3).

    Auch die Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB liegen hier nicht vor, da sich die Vorstellung des Täters auf die fortgesetzte Begehung mehrerer rechtlich selbständiger Betrugstaten richten muss (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10, aaO; Hefendehl in MünchKommStGB § 263 Rn. 779).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2012 - 1 S 20.11

    Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Glücksspiel

    Zudem bietet die streitbefangene Hausverlosung für die Teilnehmer unübersehbare Gefahren, namentlich im Sinne von § 1 Nr. 2 und 4 GlüStV (vgl. dazu den Sachverhalt im Beschluss des BGH vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10 [LG München I] - NZM 2011, 375, in dem der Veranstalter einer als Geschicklichkeitsspiel dargestellten Hausverlosung rd. 400.000,- Euro eingenommen und davon nur rd. 10 % wieder zurückgezahlt hatte, weswegen er letztinstanzlich wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen nach § 263 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen wurde), die nicht nur - wie oben gezeigt - bei Auslandsbezug drohen.
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 253/11

    Einschränkende Auslegung der Sicherungsverwahrung nach der Grundsatzentscheidung

    Eine Addition der Einzelschäden kommt deshalb nur in Betracht, wenn sie - anders als hier - dasselbe Opfer betreffen (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1827).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 297/12

    Betrug (Vermögensverlust großen Ausmaßes: Addition mehrerer zum Nachteil

    In diesen Fällen ist eine Addition der Einzelschäden indes zulässig, wenn die tateinheitlich zusammentreffenden Taten dasselbe Opfer betreffen (BGH, Beschluss vom 15. März 2011, 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1827).
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 C 16.1264

    Anhörungsrüge - Keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Entscheidung

    Erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2011 (1 StR 529/10) sei bestätigt worden und für ihn erkennbar geworden, dass die Behörde beim Erlass der glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung den konkreten Spielverlauf der beabsichtigten Hausverlosung nicht geprüft und deshalb die Auslobung fälschlicherweise als Glücksspiel qualifiziert habe.
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