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   BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19   

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https://dejure.org/2020,7787
BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,7787)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 1 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,7787)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,7787)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 StGB; § 16 UStG
    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den als Organ einer juristischen Person handelnden Täter: ausnahmsweise bei Nutzung der juristischen Person als reinem Mantel; keine Einziehung bei Tätern nach § 73b StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 1 AO, § 18 Abs. 3 UStG, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 20 Satz 1 UStG, § 41 Abs. 2 AO, § 117 BGB, § 2 Abs. 1 UStG, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Abs. 2, §§ 73 ff. StGB, § 257 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB, § 264 StPO, § 266 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung; Verfügungsgewalt der Beteiligten über die Umsatzsteuerersparnisse

  • rewis.io

    Umsatzsteuerhinterziehung: Der Einziehung unterliegende Taterträge; unmittelbarer Zufluss eines Vermögensvorteils für den als Organ einer Kapitalgesellschaft handelnden Täter; Dritteinziehung von Taterträgen bei dem faktischen Geschäftsführer oder dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung; Verfügungsgewalt der Beteiligten über die Umsatzsteuerersparnisse

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Der Einziehung unterliegende Taterträge; unmittelbarer Zufluss eines Vermögensvorteils für den als Organ einer Kapitalgesellschaft handelnden Täter; Dritteinziehung von Taterträgen bei dem faktischen Geschäftsführer oder dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Umsatzsteuerhinterziehung der GmbH - und die Einziehung gegenüber den Gesellschaftern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung geldwerter Vorteile bei Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 404
  • StV 2020, 738
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Dieser Vermögensvorteil kann sich zwar bei ausreichender Liquidität des Steuerstraftäters oder des Unternehmens, für welches er handelt, gegebenenfalls in einem erhöhten Bankguthaben niederschlagen; da die Abschöpfung nach § 73 Abs. 1 StGB aber an das durch die Steuerverkürzung Erlangte und damit an der Steuerersparnis ansetzt, nicht aber am Wertersatz nach § 73c Satz 1 StGB, kommt es darauf, wie die Ersparnis realisiert wird, für die Bestimmung des Abschöpfungsgegenstands nicht an (vgl. zu § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB aF BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 f.).

    Zwar können auch ersparte Aufwendungen an Dritte verschoben werden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 505/12 Rn. 57 (insoweit in BGHSt 59, 45 nicht abgedruckt); vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 53/13 BGHR StGB § 73 Abs. 3 Handeln für einen anderen 1 Rn. 38 und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 21, jeweils zu §§ 73 ff. StGB aF; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 667).

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    1. Die Revisionsbeschränkung der Angeklagten K. auf die Einziehungsentscheidung ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 Rn. 8 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 4; Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 6 und vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 Rn. 2).

    aa) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB "durch die Tat' erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, BGHR StGB § 73 Abs. 3 Nr. 1 Surrogat 1 Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 3; vgl. auch BT-Drucks. 18/9525, S. 62, 66, 55 f., 47; BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 249/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 197; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73 Rn. 28; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Die sich nur allgemein im Vermögen niederschlagende Steuerersparnis darf nicht mit dem Fall einer etwa durch Betrug oder Vorteilsannahme (dazu BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43) oder durch zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug erlangten (dazu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.) als solchen identifizierbaren Gutschrift verwechselt werden.

    In solchen Fällen sind die Einziehungsanordnungen und die sie sichernden Maßnahmen grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 24 Rn. 26; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10; vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19 Rn. 21; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15 und vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.; Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR StGB § 73 Erlangtes 15 Rn. 76).

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Die sich nur allgemein im Vermögen niederschlagende Steuerersparnis darf nicht mit dem Fall einer etwa durch Betrug oder Vorteilsannahme (dazu BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43) oder durch zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug erlangten (dazu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.) als solchen identifizierbaren Gutschrift verwechselt werden.

    In solchen Fällen sind die Einziehungsanordnungen und die sie sichernden Maßnahmen grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 24 Rn. 26; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10; vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19 Rn. 21; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15 und vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.; Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR StGB § 73 Erlangtes 15 Rn. 76).

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    aa) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB "durch die Tat' erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, BGHR StGB § 73 Abs. 3 Nr. 1 Surrogat 1 Rn. 10; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 8; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 3; vgl. auch BT-Drucks. 18/9525, S. 62, 66, 55 f., 47; BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 249/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 197; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73 Rn. 28; Köhler, NStZ 2017, 497, 503).

    Bei dieser Bestimmung des "erlangten Etwas' ist der tatsächliche Vorgang maßgeblich (BT-Drucks. 18/9525, S. 62; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18 Rn. 11; Beschluss vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19 Rn. 4; vgl. zur Steuerhehlerei: BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18 Rn. 28 f.; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 7 f.).

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    1. Die Revisionsbeschränkung der Angeklagten K. auf die Einziehungsentscheidung ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 Rn. 8 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 4; Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 6 und vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17 Rn. 2).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Zwar können auch ersparte Aufwendungen an Dritte verschoben werden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 505/12 Rn. 57 (insoweit in BGHSt 59, 45 nicht abgedruckt); vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 53/13 BGHR StGB § 73 Abs. 3 Handeln für einen anderen 1 Rn. 38 und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 21, jeweils zu §§ 73 ff. StGB aF; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 667).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen wie etwa solche für Steuern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7; vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 21 f. und vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 7 f.; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 f.; je mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen wie etwa solche für Steuern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7; vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 21 f. und vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 7 f.; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 f.; je mwN).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
    In solchen Fällen sind die Einziehungsanordnungen und die sie sichernden Maßnahmen grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 24 Rn. 26; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10; vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19 Rn. 21; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15 und vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.; Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR StGB § 73 Erlangtes 15 Rn. 76).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 199/19

    Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern (ersparte Steuer

  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über

  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18

    Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 249/19

    Durchführung des Verfahrens zum Zwecke der selbständigen Anordnung der Einziehung

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Unternehmerstellung: Strohmanngeschäfte;

  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 312/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Abgabe von

  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 486/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens;

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

  • BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10

    Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle;

  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung:

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Entgegen der Rechtsauffassung der Revision schließt § 30 Abs. 5 OWiG die strafrechtlichen Einziehungsvorschriften bei juristischen Personen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 15 mwN; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02 Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 Rn. 21 und BT-Drucks. 18/9525, S. 66).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20

    Entscheidung des Revisionsgerichts über die Verwerfung der Revision als

    Bezüglich der gegen den Angeklagten angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1 Alternative 1 ("durch"), § 73c Satz 1 StGB) dem Grunde nach hat der Generalbundesanwalt überzeugend ausgeführt, soweit es die Fallgruppe der Weiterleitung der durch die Bestechungen im Zeitraum vom 16. September 2013 bis zum 20. Oktober 2014 erlangten Betriebsgewinne betrifft (zu den ersparten Steueraufwendungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 10-13 und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9):.

    Vielmehr dürfte die Einziehungsbeteiligte möglicherweise schon vor der Betriebseinstellung, spätestens jedoch ab dem 31. März 2015 nur noch als ?Mantel? im Sinne der vorgenannten Fallgruppe der Vermögensverschmelzung (II. 2.) einzuordnen sein; ihre Vermögenslosigkeit spricht dafür, dass der Angeklagte sämtliche verbliebene Vermögensgegenstände auf sich überleitete und die nur noch als ?Hülle? dienende GmbH i.L. aushöhlte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 15; vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 14 f. und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 11; je mwN).

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen

    Solche Umstände können etwa darin liegen, dass der Täter die Gesellschaft nur als einen formalen Mantel seiner Tat nutzt, eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft aber nicht vornimmt ("faktisch wirtschaftliche Identität" bzw. "faktische Vermögensverschmelzung"; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04 -, Rn. 22; BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 -, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 1 StR 75/19 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 -, juris; Gericke, StraFo 21, 274, 279; Fischer a.a.O. § 73 Rn. 26/28a; Rönnau, ZGR 2022, 781 ff.) oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 1 StR 4139/21 -, juris, Rn. 10; im Ausgangspunkt auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 -, juris, Rn. 15).

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs setzt eine Abschöpfung bei dem für die Gesellschaft Handelnden trotz fehlender Trennung der Vermögen im Falle ersparter Aufwendungen - etwa in Gestalt einer Steuerersparnis - voraus, dass der Täter, an den der Wertersatz weitergeleitet wurde, selbst auch Steuerschuldner war (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 -, juris, Rn. 16).

    Dem steht es nicht entgegen, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die das durch die Verschiebung des Wertersatzes Erlangte der Einziehung unterstellt, nicht im Hinblick auf Tatbeteiligte, sondern in Gestalt des § 73b Abs. 2 StGB (hierzu BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 ? 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147, Rn. 140; Eser/Schuster in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 73b Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 506/21 -, juris Rn. 13) lediglich in Bezug auf Dritte existiert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 -, juris, Rn. 17).

    Nach Ansicht des ersten Senats des Bundesgerichtshofs ist dann, wenn das (von der Gesellschaft) originär Erlangte in ersparten Aufwendungen besteht, im Ergebnis niemals oder jedenfalls nur selten davon auszugehen, dass verschobene Vermögensvorteile Wertersatz für die ersparten Aufwendungen darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, juris, Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 1 StR 333/22 -, juris, Rn. 3).

    (bb) Nach Ansicht des Senats erscheint es zumindest erwägenswert, es der vorgenannten Fallkonstellation gleichzustellen, wenn der Täter als Vertreter der Gesellschaft an sich selbst die entsprechende Zuwendung vornimmt (anders BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, juris, wo die Möglichkeit einer Einziehung über § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB nicht in Betracht gezogen wird).

  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20

    Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer

    Nicht anders als bei der Einziehung von durch Straftaten erlangten Vermögensgegenständen und Rechten setzt das Abschöpfen ersparter Aufwendungen voraus, dass der Tatbeteiligte über diese Ersparnisse tatsächlich verfügen kann; diese Vermögensvorteile müssen sich messbar in seinem Vermögen niederschlagen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20 Rn. 18 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 11-13; je mwN).

    Damit ist die Einziehung regelmäßig, aber nicht zwingend gegen den Steuerschuldner (§ 37 Abs. 1 AO) zu richten, dem schon begrifflich die Steuerersparnisse zugutekommen (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 10).

    Für die Abschöpfung im Vermögen des Angeklagten Bu. kommt es nicht darauf an, ob im Außenverhältnis zum Fiskus allein der Angeklagte He. aufgrund seiner ?offiziellen? Inhaberschaft der Einzelfirma Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 17 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16; je mwN) und Umsatzsteuerschuldner war.

  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    Dieser Teilerfolg muss sich hier in der Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO niederschlagen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19 und vom 20. Januar 2020 - 1 StR 529/19); dies betrifft indes allein die Verteilung der in Bezug auf die Nebenfolge der Einziehung (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) den Verteidigern jeweils zustehenden ?zusätzlichen Gebühr? (Nr. 4142 der Anlage 1 Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 zum RVG), die sich - in Abweichung vom allgemeinen strafprozessualen Vergütungssystem nach Pauschalsätzen - nach dem (Gegenstands-)Wert der Einziehung bemisst (§§ 13, 49 RVG), daneben in der Ermäßigung der zusätzlich entstehenden Gerichtsgebühr von pauschal 70 EUR (Teil 3 Hauptabschnitt 4 Vorbemerkung 3.4 Abs. 1 Satz 2 Abschnitt 4 Nr. 3440 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).

    (b) Hier drängten die Feststellungen, namentlich diejenigen zur enormen Steigerung des Gehalts während der Tatserie, zur Prüfung, ob der Angeklagte unter dem Deckmantel seines "offiziellen Lohns" tatsächlich von den Ersparnissen in tragfähig feststellbarem Umfang profitierte, der naheliegend im Wege einer - vorsichtigen, dem Zweifelsgrundsatz genügenden - Schätzung von Mindestbeträgen zu ermitteln wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB Erlangtes 33 Rn. 6, 17: "mit Buchgeldern private Ausgaben getätigt").

  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft

    aa) Ein Vermögenswert ist nach § 73 Abs. 1 StGB "durch die Tat" erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 11; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 9; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18 und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21

    Einziehung von aus Ersparnissen herrührenden Vermögensvorteilen bei einem Dritten

    Auf die die Anwendbarkeit auf Täter betreffenden Streitfragen (vgl. dazu BGH NStZ 2020, 404; Fischer StGB, 68. Aufl. 2021, § 73b Rn. 3; kritisch demgegenüber Bittmann NStZ 2020, 405) kommt es daher nicht an.

    Zwar hat der BGH in einem Fall, in dem es um die Abschöpfung von durch Steuerstraftaten erlangte Vermögensvorteile bei einem Täter ging, der als Geschäftsführer für den Eintritt dieser Ersparnisse bei den von ihm vertretenen Gesellschaften gesorgt hat, die Einziehung beim Täter für unzulässig gehalten (BGH NStZ 2020, 404; für die Abschöpfung von "durch" die Tat Erlangtem beim Täter dem folgend auch Senat, Beschluss vom 23. September 2021 - 3 Ws 530/21).

    Auch in der oben angesprochen Entscheidung BGH NStZ 2020, 404, 405 heißt es in Rn. 17 zu den dort nicht zu entscheidenden Verschiebungsfällen: "Zwar können auch ersparte Aufwendungen an Dritte verschoben werden ...".

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende

    Diesen Vorteil erlangte nach den getroffenen Feststellungen allein die B. GmbH, die vom Angeklagten auch nicht lediglich als formaler Mantel ohne Trennung zwischen Täter- und Gesellschaftsvermögen genutzt wurde (hierzu vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, StV 2019, 42; vom 15. Januar 2020 ? 1 StR 529/19, NStZ 2020, 404).

    Soweit der Angeklagte aus dem Vermögen der Gesellschaft, konkret aus deren erzielten "Schwarzeinnahmen" etwas für sich behielt, ist weder festgestellt noch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ersichtlich, dass diese "Entnahmen" in einem Zusammenhang mit den ersparten Aufwendungen der GmbH stehen und dass sie ohne Gegenleistung oder ohne Rechtsgrund erfolgt wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234, 238 f., 240 f.; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, Rn. 15; BayObLG, Urteil vom 8. November 2019 - 207 StRR 1839/19, Rn. 17 f.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.02.2024 - 18 Qs 19/23

    Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

    Nach Ansicht des ersten Senats des Bundesgerichtshofs ist dann, wenn das originär Erlangte in ersparten Aufwendungen besteht, im Ergebnis niemals oder jedenfalls nur selten davon auszugehen, dass verschobene Vermögensvorteile Wertersatz für die ersparten Aufwendungen darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.08.2022 - 1 StR 187/22

    Einziehung (Einziehung von Zahlungen durch die Tat bereicherter Dritter an den

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 139/21

    Einziehung (Eintritt der Vermögensmehrung bei einer juristischen Person, für die

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 344/19

    Steuerhinterziehung (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung:

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

  • BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22

    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung,

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 333/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Einziehung: Erlangen ersparter

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 514/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Umsatzsteuervoranmeldungen);

  • BGH, 18.10.2022 - 1 StR 300/22

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag:

  • BGH, 24.03.2021 - 1 StR 13/21

    Einziehung (Voraussetzungen einer Einziehung beim Täter, wenn die Taterträge von

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

  • LG Hamburg, 18.09.2020 - 618 KLs 1/20

    Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung: Einziehung des

  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
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