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BGH, 21.03.2002 - 1 StR 53/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 46 StGB
Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts; Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines Tuns statt Unterlassen bei einer ärztlichen Heilbehandlung; Strafrechtliche Konsequenzen der fehlerhaften Deutung eines Röntgenbildes
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 222
Ärztlicher Kunstfehler durch falsche Bewertung von Röntgenbildern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben
Die von der Schwurgerichtskammer als Beleg seiner Auffassung zur Begründung aktiven Tuns herangezogenen Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. März 2002 - 1 StR 53/02; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35) rechtfertigen solches nicht. - BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß der Angeklagte durch die Behandlung der Patientin aktives Tun entfaltet hat, der Schwerpunkt der Verwerfbarkeit liegt nicht im Unterlassen der sachgerechten Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 1 StR 53/02).