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   BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75   

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https://dejure.org/1975,8843
BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,8843)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1975 - 1 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,8843)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 (https://dejure.org/1975,8843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 497/77

    Angabe der die Revision begründenden Tatsachen - Erfordernis der Hinzuziehung

    Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).

    Die Feststellung, daß die Angeklagte in einer heftigen Gemütsbewegung handelte, die ihre Steuerungsfähigkeit erheblich verminderte, steht der Annahme der Heimtücke nicht entgegen (BGHSt 11, 139; BGH, Urteil vom 14. Januar 1969 - 1 StR 532/68; vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).

  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Er muß den Sachverhalt auch in seiner Bedeutung für die hilflose Lage des Opfers erfaßt und bewußt ausgenutzt haben (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709, 710 und 1980, 792, 793; BGH NStZ 1981, 140; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 -, vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 426/78).
  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Jedoch kann im Einzelfall eine hochgradige Erregung oder heftige Gemütsbewegung den Täter daran hindern, diese Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 9. Februar 1977 -3 StR 382/76 -).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79

    Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes

    Doch können bei entsprechender Fallgestaltung solche Umstände den Täter auch an der Erkenntnis hindern, daß sein Opfel arg- und wehrlos ist oder daß er eine solche Situation ausnutzt (BGHSt 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    Sie erforderten vielmehr eine Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchen Vorstellungen der Täter angesichts einer möglicherweise vorhandenen Bewußtseinsseinengung noch in der Lage war (Urteil des BGH vom 18. März 1973 - 1 StR 53/75 -).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77

    Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei

    Auch ein beim Täter festgestellter starker Erregungszustand stände dann der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht entgegen (BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
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