Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3886
BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17 (https://dejure.org/2018,3886)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - 1 StR 532/17 (https://dejure.org/2018,3886)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17 (https://dejure.org/2018,3886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Umfang: Standpunkte der Gesprächsteilnehmer; Beruhen des Urteils auf einer fehlerhaften Mitteilung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 243 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten des Richters über den Inhalt des am ersten Hauptverhandlungstag geführten Verständigungsgesprächs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten des Richters über den Inhalt des am ersten Hauptverhandlungstag geführten Verständigungsgesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafprozess -und der Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafprozess -und das Hauptverhandlungsprotokoll

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitteilungspflichten des Richters über den Inhalt eines Verständigungsgesprächs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 363
  • StV 2019, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus der Wiedergabe der unvollständigen Mitteilung im Protokoll kein zusätzlicher Rechtsfehler; vielmehr gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15, StraFo 2016, 470; vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 Rn. 20; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223 mwN Rn. 12, insoweit in BGHSt 60, 150 nicht abgedruckt und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich deshalb auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Diesen Anforderungen genügt die im vorliegenden Fall erfolgte Mitteilung über das während einer Unterbrechung der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführte Gespräch nicht, weil der Vorsitzende lediglich dessen Ergebnis mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 1 StR 630/15 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus der Wiedergabe der unvollständigen Mitteilung im Protokoll kein zusätzlicher Rechtsfehler; vielmehr gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15, StraFo 2016, 470; vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 Rn. 20; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223 mwN Rn. 12, insoweit in BGHSt 60, 150 nicht abgedruckt und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 630/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Diesen Anforderungen genügt die im vorliegenden Fall erfolgte Mitteilung über das während einer Unterbrechung der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführte Gespräch nicht, weil der Vorsitzende lediglich dessen Ergebnis mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 1 StR 630/15 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).
  • BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus der Wiedergabe der unvollständigen Mitteilung im Protokoll kein zusätzlicher Rechtsfehler; vielmehr gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15, StraFo 2016, 470; vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 Rn. 20; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223 mwN Rn. 12, insoweit in BGHSt 60, 150 nicht abgedruckt und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich deshalb auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus der Wiedergabe der unvollständigen Mitteilung im Protokoll kein zusätzlicher Rechtsfehler; vielmehr gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15, StraFo 2016, 470; vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 Rn. 20; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223 mwN Rn. 12, insoweit in BGHSt 60, 150 nicht abgedruckt und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich deshalb auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 172 mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17
    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich deshalb auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602; Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 171 f. mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Angesichts des Zwecks der Mitteilungspflicht, durch die Information des Angeklagten und der Öffentlichkeit Transparenz und Wissensparität im Hinblick auf den Inhalt der Verständigungsgespräche zu schaffen und eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen, ist auch die Information, dass das Gericht zu einem Vorschlag (noch) keinen Standpunkt eingenommen hat, ein wesentlicher und demzufolge mitteilungspflichtiger Umstand (so wohl auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17 -, NStZ 2018, S. 363 ).
  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 262/20

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung des Verfahrensstands mit den

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 215 f.; BVerfG, NJW 2020, 2461; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Allerdings ist bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 172 mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 417/18

    Gang der Hauptverhandlung (Informationspflicht: Mittelung über Erörterungen,

    Diesen Anforderungen genügen die im vorliegenden Fall erfolgten Mitteilungen über während zweier Unterbrechungen der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführten Gespräche nicht, weil lediglich deren Ergebnisse mitgeteilt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, Rn. 14, NStZ 2018, 363; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353).

    (2) Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 172 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 339/20

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Mitteilung des

    Dabei darf sich die Mitteilung nicht darauf beschränken, das Ergebnis der Erörterungen mitzuteilen, sondern es muss auch über den dahin führenden Entscheidungsprozess informiert werden (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, NStZ 2016, 228, 229; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 115/20

    Verstoß gegen verständigungsbezogene Mitteilungspflichten (Inhalt der

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 -2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Damit wird allenfalls ein mögliches Ergebnis einer Verständigung mitgeteilt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12.Oktober 2016, 2 StzR 367/16, NStZ 2019, 244; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018, 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht