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   BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82   

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https://dejure.org/1982,1751
BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82 (https://dejure.org/1982,1751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbringen der Ergebnisse einer richterlichen Vernehmung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugens durch die Vernehmung des Richters - Besonders schwerer Fall der Nötigung bei Zwang zum Geschlechtsverkehr über einen beachtlichen Zeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Fehlerhaft wäre es freilich gewesen, wenn die Strafkammer nicht die Bekundungen des Richters verwertet, sondern unmittelbar auf die Aussagen der Ehefrau vor der Polizei zurückgegriffen hätte (BGHSt 21, 149).

    Das ist indes nicht geschehen (UA S. 14, 16; vgl. hierzu BGHSt 21, 151 [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66]).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Die Ergebnisse jener richterlichen Vernehmung durften durch die Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingebracht werden (BGHSt 2, 99; st. Rspr.); ein Hinweis der von der Revision geschilderten Art war nicht erforderlich.
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Die Erklärung der Staatsanwaltschaft unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung (BGHSt 16, 225, 230).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Mit der Revision kann nicht geltend gemacht werden, im Hinblick auf die Straferwartung hätte die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt werden müssen (BGHSt 21, 334, 358).
  • RG, 15.03.1937 - 2 D 126/37

    1. Zum Begriffe der unzüchtigen Handlung. 2. Kann i. S. des § 176 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Zwingt ein Ehegatte den anderen zum Geschlechtsverkehr, so kann das Nötigung sein (RGSt 71, 109, 110; BayObLGSt 1960, 249 = NJW 1961, 280; Wilts, Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 6. Wahlperiode S. 1603; Müller-Emmert ebenda S. 1606; vgl. auch Hanack, Verhandlungen des 47. DJT Band I Rdn. 59 ff.; Helmken, Vergewaltigung in der Ehe, Heidelberg 1979; derselbe ZRP 1980, 171).
  • BayObLG, 12.10.1960 - RReg. 1 St 458/60
    Auszug aus BGH, 26.10.1982 - 1 StR 537/82
    Zwingt ein Ehegatte den anderen zum Geschlechtsverkehr, so kann das Nötigung sein (RGSt 71, 109, 110; BayObLGSt 1960, 249 = NJW 1961, 280; Wilts, Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 6. Wahlperiode S. 1603; Müller-Emmert ebenda S. 1606; vgl. auch Hanack, Verhandlungen des 47. DJT Band I Rdn. 59 ff.; Helmken, Vergewaltigung in der Ehe, Heidelberg 1979; derselbe ZRP 1980, 171).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Ein solcher Hinweis ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82 -).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Dem Erfordernis einer qualifizierten Belehrung ist der Senat bisher nicht nähergetreten, er hat einen derartigen Hinweis vielmehr für nicht geboten erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 537/82).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Ein besonders schwerer Fall ist gegeben, wenn die Tat bei Berücksichtigung aller Umstände die gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den ordentlichen Strafrahmen schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so sehr übertrifft, daß die Anwendung des verschärften Strafrahmens geboten erscheint (BVerfGE 45, 363, 372; BGHSt 5, 124, 130; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1981, 391; vgl. auch NStZ 1983, 72).
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