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   BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10   

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https://dejure.org/2011,6498
BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10 (https://dejure.org/2011,6498)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 StR 540/10 (https://dejure.org/2011,6498)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 (https://dejure.org/2011,6498)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung); Rücktritt vom Versuch; Konfrontationsrecht (ermittlungsrichterliche Vernehmung; staatliche Vereitelung des Fragerecht: gebrechliche Zeugin, Zurechenbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Beginn des Versuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Beginn des Versuchs

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs bei fehlenden Ausführungen zu einem möglichen Rücktritt im Urteil der vorherigen Instanz; Erforderlichkeit der Erörterung eines möglichen Rücktritts im Urteil bei Verhaftung des Angeklagten im ...

  • rewis.io

    Betrug: Beginn des Versuchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Beginn des Versuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 24 Abs. 1
    Begründetheit einer Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs bei fehlenden Ausführungen zu einem möglichen Rücktritt im Urteil der vorherigen Instanz; Erforderlichkeit der Erörterung eines möglichen Rücktritt im Urteil bei Verhaftung des Angeklagten im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafverteidigung-hamburg.com (Ausführliche Zusammenfassung)

    Versuchter Betrug: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung und Rücktritt vom Versuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versuchter Betrug - Urteil aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3529
  • NStZ 2011, 400
  • StV 2011, 362
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
    Der Senat bemerkt jedoch, dass diese nur dann hätte erfolgreich sein können, wenn das Unterlassen der Vernehmung der Justiz zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150), die Durchführung der Vernehmung m.a.W. geboten gewesen wäre.
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
    Maßgeblich für die Abgrenzung ist der sog. Rücktrittshorizont, d.h. die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 93 f.).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist bei Betrug für das unmittelbare Ansetzen grundsätzlich diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögenschaden herbeiführen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401).
  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    ( Wiederholen ist gestohlen. ) " ( BGH , StV 2011, Seiten 362 f. = NStZ 2011,Seiten 400 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 05405 = "juris"; Jäger , JA 2011, Seite 390; Amend-Traut , KJ 2008, Seiten 408 ff.; Eckard/Torka , JA 2007, Seiten 497 f. ).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Handelt es sich bei einem Betrug um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll; entscheidend ist, ob die Täuschung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder diese nur vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 95; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 Rn. 7).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Handelt es sich bei einem Betrug um ein mehraktiges Geschehen, so ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll; entscheidend ist, ob die Täuschung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder diese nur vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 95; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 Rn. 7).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Es muss aber immer das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448).
  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19

    Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Täter die nach § 22 StGB für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle regelmäßig überschritten, wenn er bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16 - NJW 2017, 1189, Rdnr. 4; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14 - NStZ 2015, 207 und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 - NStZ 2011, 400, 401 m.w.N.; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 -, juris, Rdnr. 95; Fischer, StGB, 66. Auflage, § 22, Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

    Für den Beginn eines strafbaren Betrugsversuchs genügt es zwar regelmäßig, dass der Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht; jedoch muss das, was der Täter zur Verwirklichung seines Vorhabens getan hat, zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen und deren beabsichtigter Verwirklichung in Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH NStZ 2011, 400).

    Bei einem so gelagerten mehrgliedrigen Geschehen ist für den Beginn des Betrugsversuchs erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. BGH NStZ 2011, 400; BGH NStZ 2002, 433).

    Erforderlich ist, dass der Täter nach den objektiven Tatumständen und auch nach seiner eigenen Vorstellung das bloße Vorbereitungsstadium verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschritten hat und sein Tun ohne wesentliche Zwischenschritte in der angestrebten Vermögensverschiebung münden wird (BGH NStZ 2011, 400).

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

    Denn der Versuchsbeginn bestimmt sich stets tatbestandsbezogen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623 mwN; Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 f. mit Anm. Kudlich JA 2015, 152 mwN; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Damit steht dem Erfordernis der Unmittelbarkeit aber nicht entgegen, dass die Verfügung aus mehreren Akten besteht, von denen erst die letzte die eigentliche Vermögensminderung herbeiführt, solange diese letztlich zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGH NJW 2013, 1460, 1462; NStZ 2011, 400, 401; OLG Stuttgart , Urt. v. 18.12.2012, Az. 1 Ss 559/12, BeckRS 2013, 00785; KG Berlin , Beschl. v. 29.02.2012, Az. 121 Ss 21/12, BeckRS 2012, 12410; Fischer , a.a.O., § 263 Rz. 76; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 61 f.).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Dabei muss das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448).
  • OLG Hamm, 07.12.2023 - 4 ORs 111/23

    "Wash-Wash-Verfahren"; Abgrenzung; Trickdiebstahl und Sachbetrug; Ansetzen zum

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RVs 72/16

    Eingehungsbetrug; Verbraucherkredit; Versuch; unmittelbares Ansetzen;

  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
  • AG Brandenburg, 14.02.2014 - 31 C 153/12

    Eigentumsherausgabeklage - Darlegungs- und Beweislast für Schenkung durch

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