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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,3603
BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 356a StPO; § 44 StPO
    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen Befangenheitsantrag (Recht auf ein faires Verfahren); Wiedereinsetzung nach Rechtsirrtum des Verteidigers (Zurechnung von Verteidigerverschulden)

  • lexetius.com

    § 356a StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Revisionsverfahren; Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zwischenverfahren über einen Befangenheitsantrag vor einer fachgerichtlich letztinstanzlichen ...

  • Anwaltsblatt

    § 24 StPO, § 25 StPO, § 356a StPO
    Strafverfahren: Anhörungsrüge gegen abgelehnten Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    StPO § 28 Abs. 2; ; StPO § 305 Abs. 1; ; StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2; StPO § 305 Abs. 1; StPO § 356a
    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Revisionsverfahren; Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zwischenverfahren über einen Befangenheitsantrag vor einer fachgerichtlich letztinstanzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 24 StPO, § 25 StPO, § 356a StPO
    Anhörungsrüge gegen abgelehnten Befangenheitsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1092
  • NStZ 2009, 470
  • AnwBl 2009, 161
  • AnwBl 2009, 391
  • AnwBl Online 2009, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).

    Wie den Konsequenzen eines bei der Entscheidung über den Befangenheitsantrag ausschlaggebenden Gehörsverstoßes nach der endgültigen Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene Rechnung getragen werden könnte - über den Befangenheitsantrag befindet ein anderes Richterkollegium als über die in Rechtskraft erwachsende endgültige Entscheidung -, kann hier dahinstehen (dies lässt auch - für eine vergleichbare Situation - der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - Rdn. 11 offen).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).

    Mit einer nach der abschließenden Sachentscheidung erhobenen Rüge - sei es gegen die Entscheidung über den Befangenheitsantrag oder gegen die Endentscheidung - kann eine behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung kaum mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300) geltend gemacht werden.

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Der - von der Verteidigung zitierte - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - betrifft den Anwendungsbereich des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO.
  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 239/23

    Glaubhaftmachen des Ablehnungsgrundes i.R.e. Ablehnungsgesuchs gegen die Richter

    Die statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, juris Rn. 6) Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. November 2023 ist unbegründet.
  • BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09

    Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs

    Hiergegen ist bei Revisionsentscheidungen ausschließlich der befristete Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 356a 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, die so genannte Gehörsrüge, statthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 - (BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1) Rdn. 6).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16

    Anhörungsrüge (Frist)

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 356a StPO ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, jedoch sind an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33 und vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, NStZ 2009, 470).
  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Glaubhaftmachung, Gehörsrüge, Anhörungsrüge,

    Die Glaubhaftmachung hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris Rn. 7 zur Revision; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; Gericke in KK-StPO; 9. Aufl., § 356a Rn. 11 m.w.N.; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 356a Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 101/18

    Behandlung einer als Revisionsbeschwerde bezeichneten Schrift als Anhörungsrüge

    Bei Revisionsentscheidungen ist ausschließlich die Anhörungsrüge gemäß § 356a Satz 1 StPO statthaft (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 109; vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1), so dass es nach § 300 StPO geboten ist, die "Revisionsbeschwerde' als Anhörungsrüge zu behandeln; dann unterliegt sie aber auch der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08   

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https://dejure.org/2008,3979
BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats nach vorheriger Aufhebung eines Freispruchs wegen unzureichender Beweiswürdigung (Recht auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht; Vorbefassung; Besorgnis der Befangenheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Befangenheitsantrags wegen einer den Verfahrensgegenstand berührenden Vortätigkeit eines Richters im Hinblick auf Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts; Beurteilung der Unparteilichkeit eines abgelehnten Richters insb. im ...

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 85
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 10.08.2006 - 75737/01

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    a) Eine den Verfahrensgegenstand berührende Vortätigkeit eines Richters ist, soweit kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt (vgl. § 22 Nr. 4, 5, § 23, § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO), für sich allein nie ein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschl. vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99; BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 412/07; EGMR (Fünfte Sektion, Kammer), Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).

    Es kommt darauf an, dass die Befürchtung (der Befangenheit) objektiv gerechtfertigt ist (EGMR (Fünfte Sektion, Kammer) Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).

  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Der formelhafte Hinweis, nach einer 'Auseinandersetzung mit allen für den Tathergang wesentlichen Umständen und Indizien' verblieben vernünftige Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, vermag die gebotene Gesamtwürdigung unter Gewichtung der einzelnen Beweise nicht zu ersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 475).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Abzustellen ist auf die verständige, die vernünftige Würdigung aller Umstände (vgl. BGH, Urt. vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/58 (= BGHSt 1, 34, 39); BGH, Urt. vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66 (= BGHSt 21, 334, 341)).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Verfahrenssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Der Zweifelssatz, der eine Entscheidungs- und keine Beweisregel ist, darf jedoch nicht auf einzelne Indiztatsachen angewendet werden, sondern kann erst bei der Gesamtbetrachtung zum Tragen kommen (vgl. BGH NStZ 2001, 609 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Ebenso können in der Sache nicht gebotene abträgliche Werturteile über den Angeklagten oder sein Verhalten in den Urteilsgründen die Ablehnung in einem späteren Verfahren rechtfertigen (BGH, Beschl. vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72 (= BGHSt 24, 336, 338)).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Ein Befangenheitsantrag, der lediglich damit begründet wird, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen, ist deshalb schon unzulässig gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 (= BGHSt 50, 216, 221)).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    a) Eine den Verfahrensgegenstand berührende Vortätigkeit eines Richters ist, soweit kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt (vgl. § 22 Nr. 4, 5, § 23, § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO), für sich allein nie ein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschl. vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99; BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 412/07; EGMR (Fünfte Sektion, Kammer), Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
  • EGMR, 26.09.1995 - 18160/91

    DIENNET v. FRANCE

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71 und vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Dies gilt auch für den Revisionsrichter (BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Andernfalls würde die Vortätigkeit entgegen der in den §§ 22 bis 24 StPO klar zum Ausdruck kommenden Gesetzeskonzeption faktisch regelmäßig zum Ausschließungsgrund erhoben, obwohl nach dem normativen Leitbild des Gesetzes von der Unvoreingenommenheit eines Richters auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 443/69, NJW 1971, 1029 ; BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    Hat sich ein Richter im früheren Verfahren sachlich verhalten, so rechtfertigen selbst Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht die Annahme seiner Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    bb) In Ansehung der vorzitierten schriftlichen Urteilsgründe sind das Gebot der Sachlichkeit verletzende Äußerungen oder Maßnahmen und in der Sache nicht gebotene abträgliche Werturteile über die Angeschuldigten nicht erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995- 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    b) Dessen hätte es aber bedurft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. zur Unzulässigkeit schon des Antrags gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120).
  • AG Bochum, 15.04.2009 - 78 Ls 57/09

    Begründetheit einer Selbstanzeige wegen Befangenheit i.R.e. Vorbefassung eines

    Ein Befangenheitsantrag, der lediglich damit begründet wird, der Richter sei an einer Vorentscheidung zulasten des Angeschuldigten beteiligt gewesen ist schon gemäß § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig (BGHSt 50, 216, 221 [BGH 10.08.2005 - 5 StR 180/05] , BGH, Beschl. vom 18.11.2008, 1 StR 541/08 wiedergegeben in StRR 2009, 100).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2008 - 1 StR 541/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29367
BGH, 02.12.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,29367)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,29367)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,29367)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des "Bäckers von Siegelsbach" rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung des "Bäckers von Siegelsbach" rechtskräftig

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