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   BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07   

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https://dejure.org/2008,6338
BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,6338)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - 1 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,6338)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07 (https://dejure.org/2008,6338)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Prüfung des Sperrfristablaufs bei einer Einbeziehung eines Urteils mit Fahrerlaubnisentziehung in eine nachträgliche Gesamtstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung einer Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfrist infolge Zeitablauf

  • Judicialis

    StPO § 111a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1b; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462a Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 2
    Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Maßregel nach §§ 69 , 69 a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist bei Gesamtstrafenbildung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das unter anderem auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat (BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrecht zu erhalten (BGH NJW 2002, 1813, 1814; StV 1983, 14).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung -

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das unter anderem auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat (BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07).
  • BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrecht zu erhalten (BGH NJW 2002, 1813, 1814; StV 1983, 14).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren

    Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung auch hinsichtlich des Schuldspruchs umfassend angegriffen hat, mit der allein die unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe betreffenden Aufhebung nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH NStZ 2005, 163; BGH, Beschl. vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des

    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
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