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   BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08   

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https://dejure.org/2008,7444
BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08 (https://dejure.org/2008,7444)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - 1 StR 546/08 (https://dejure.org/2008,7444)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08 (https://dejure.org/2008,7444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 373 AO; § 374 AO; § 27 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO; § 4 TabStG
    Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im Steuerstrafverfahren (Berechnung der Tabaksteuer; kein Abstellen auf den illegalen Schwarzmarktpreis; entbehrliche Alternativberechnung zur Bestimmung des günstigsten Kleinverkaufspreises)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung des Kleinverkaufspreises von illegal importierten Zigaretten; Zulässigkeit einer auf dem Umfang der in Deutschland verkürzten Tabaksteuer beruhenden Strafzumessung

  • Judicialis

    AO § 370; ; AO § 374 Abs. 1; ; StGB § 27; ; StGB § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; TabStG § 4 Abs. 1; ; UStG § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmung des Kleinverkaufspreises von illegal importierten Zigaretten; Zulässigkeit einer auf dem Umfang der in Deutschland verkürzten Tabaksteuer beruhenden Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 343
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.2004 - 5 StR 554/03

    Schmuggel und Steuerhehlerei (Berechnungsdarstellung; Schätzung);

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08
    a) In Umsetzung der Richtlinie (EWG) Nr. 95/59 des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als Umsatzsteuer (Tabaksteuerstrukturrichtlinie) und der Richtlinie (EWG) Nr. 92/79 des Rates über die Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (Tabaksteuersatzrichtlinie) hat die Bundesrepublik Deutschland in § 4 TabStG einen nach der jeweiligen Erzeugungseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuersatz und einen proportionalen Steuersatz festgelegt (vgl. dazu BGH wistra 2004, 348).

    Anderenfalls würde der illegale Verbringer steuerlich besser gestellt und gerade deshalb gegenüber dem legalen Händler begünstigt, weil er sich regelwidrig verhält (vgl. BGH wistra 2004, 348).

    Existiert für ausländische Markenzigaretten in Deutschland kein legaler Kleinverkaufspreis auf der Grundlage versteuerter Zigaretten, ist zwar nicht der Schwarzmarktpreis anzusetzen; denn dies würde den illegalen Verbringer zu Unrecht begünstigen (vgl. BGH wistra 2004, 348).

  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08
    Im Steuerstrafverfahren kommt eine Schätzung dann in Betracht, wenn zwar feststeht, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH wistra 2007, 470; NStZ 2007, 589).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08
    Im Steuerstrafverfahren kommt eine Schätzung dann in Betracht, wenn zwar feststeht, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (vgl. BGH wistra 2007, 470; NStZ 2007, 589).
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von

    Die Kammer hätte in diesem Fall aber der Schätzung den durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von Markenzigaretten des unteren Preissegments zugrunde legen können (vgl. Senat, NStZ-RR 2009, 343, 344).
  • LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
    Den Kleinverkaufspreis der verfahrensgegenständlichen gefälschten Zigaretten hat die Kammer durch Schätzung bestimmt (vgl. BGH Beschluss vom 20.11.2008, Az. 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343).

    Insofern ist anerkannt, dass der Schätzung der durchschnittliche Kleinverkaufspreis von Markenzigaretten zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 20.11.2008, Az. 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343).

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 314/09

    Anwendung von ausländischem Recht und von Gemeinschaftsrecht bei der

    Sind für die eingeführten Zigaretten solche Bewertungsgrundlagen nicht vorhanden, kann die vorzunehmende Schätzung am üblichen Importpreis für Markenzigaretten des unteren Preissegments ansetzen (zum Kleinverkaufspreis bei der Tabaksteuerberechnung vgl. Senat, Beschl. vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08 - Rdn. 11).
  • OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sich die Kammer bei der Bestimmung des Kleinverkaufspreises im Wege der Schätzung am durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Markenzigaretten des unteren Preissegments orientieren darf, wenn in Deutschland kein legaler Kleinverkaufskaufspreis existiert (BGH, Beschluss vom 20.11.2008, 1 StR 546/08, juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.01.2019 - 1 StR 475/18

    Verwerfung eines Revision als unbegründet; Schätzung des Kleinverkaufspreises für

    Das Landgericht hat, im Ansatz zutreffend, angenommen, dass der Kleinverkaufspreis für die Zigaretten der Marken Excellence, FEST, "PP' sowie für Zigaretten unbekannter Marken zu schätzen ist, weil ein Marktpreis für in Deutschland ordnungsgemäß versteuerte Zigaretten dieser Marken nicht bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343, 344).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18

    Verkürzung von Tabaksteuer - gewerbliche Zwecke iSd § 23 Abs. 1 S. 1 TabStG

    Das hält die Kammer insgesamt für lebensnah; sie war jedenfalls nicht gehalten, eine dem Angeklagten möglichst günstige Schätzung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 11), zumal ihn dies im Ergebnis nicht entlastet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 StR 475/18, juris a.E.; Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18

    Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten

    Zur Berechnung der hinterzogenen Tabaksteuer ist zudem darauf hinzuweisen, dass bei - wie hier - im Bundesgebiet auch "legal" gehandelten Zigaretten nicht nur ein "Mindeststeuersatz" in Ansatz zu bringen ist, sondern der Steuerberechnung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a TabStG der (ggf. noch zu ermittelnde) allgemeine inländische Laden-Kleinverkaufspreis zugrunde gelegt werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - 1 StR 546/08, NStZ-RR 2009, 343, unter 2.a; BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; Jäger, a.a.O., § 373 Rn. 92).
  • LG Hagen, 27.03.2023 - 71 KLs 17/22
    Der anzusetzende Kleinverkaufspreis war daher zu schätzen, weil ein Marktpreis für in Deutschland ordnungsgemäß versteuerte Zigaretten jeweils nicht bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 21.01.N08, 1 StR 475/18, und Beschluss vom 20.11.2008, 1 StR 546/08).
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