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   BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00   

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https://dejure.org/2000,5142
BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00 (https://dejure.org/2000,5142)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2000 - 1 StR 547/00 (https://dejure.org/2000,5142)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00 (https://dejure.org/2000,5142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erwerb von Betäubungsmitteln - Schwere räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Rechtsfehler - Verkaufserlös für Rauschgift - Bruttoprinzip - Unrechtmäßige Vermögensverscheibung - Nichtigkeit der Kaufpreisübereignung - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 73a; ; BGB § 134; ; StGB § 73c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 a, § 73 c
    Verfall (§ 73 a StGB ) nur bei unrechtmäßiger Vermögensverschiebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
    Der Senat hat sich zur Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise bereits mit Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00 - grundsätzlich geäußert und dabei insbesondere darauf hingewiesen, daß der Verfall des Rauschgifterlöses auch nach der Einführung des Bruttoprinzips im Jahre 1992 dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung dient.
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
    Dies hat der Gesetzgeber bedacht und in § 73c StGB einen Härteausgleich vorgesehen; in Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1995, 495 und 2000, 481) kann demnach ganz oder teilweise von der Verfallanordnung abgesehen werden.
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
    Dies hat der Gesetzgeber bedacht und in § 73c StGB einen Härteausgleich vorgesehen; in Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1995, 495 und 2000, 481) kann demnach ganz oder teilweise von der Verfallanordnung abgesehen werden.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
    Der Angeklagte hat auf Grund der Nichtigkeit der Kaufpreisübereignung gemäß § 134 BGB (BGH NJW 1983, 636; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 134 Rdn. 13) kein Eigentum an dem für das Kokain erhaltenen Geld erworben (was nach §§ 73 Abs. 4, 73a StGB dem Verfall des Wertersatzes nicht entgegensteht).
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