Rechtsprechung
BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§§ 73 ff. StGB
Anordnung des Verfalls (Bruttoprinzip; Härteausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erwerb von Betäubungsmitteln - Schwere räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Rechtsfehler - Verkaufserlös für Rauschgift - Bruttoprinzip - Unrechtmäßige Vermögensverscheibung - Nichtigkeit der Kaufpreisübereignung - ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 a, § 73 c
Verfall (§ 73 a StGB ) nur bei unrechtmäßiger Vermögensverschiebung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus …
Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
Der Senat hat sich zur Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise bereits mit Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00 - grundsätzlich geäußert und dabei insbesondere darauf hingewiesen, daß der Verfall des Rauschgifterlöses auch nach der Einführung des Bruttoprinzips im Jahre 1992 dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung dient. - OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
Dies hat der Gesetzgeber bedacht und in § 73c StGB einen Härteausgleich vorgesehen; in Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1995, 495 und 2000, 481) kann demnach ganz oder teilweise von der Verfallanordnung abgesehen werden. - BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit - …
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00
Der Angeklagte hat auf Grund der Nichtigkeit der Kaufpreisübereignung gemäß § 134 BGB (BGH NJW 1983, 636;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 134 Rdn. 13) kein Eigentum an dem für das Kokain erhaltenen Geld erworben (was nach §§ 73 Abs. 4, 73a StGB dem Verfall des Wertersatzes nicht entgegensteht).
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Bei der Berechnung des - wie hier - durch einen Kauf Erlangten ist vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen (BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 389; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).Zwar wird das Bruttoprinzip zumeist bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung kommen (vgl. BGH NStZ 1994, 123; NStZ 1995, 491; NStZ 1995, 495; NStZ 2000, 480; NStZ 2001, 312; NStZ-RR 2000, 57; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00 und vom 25. Juli 2001 - 5 StR 300/01).
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).