Rechtsprechung
BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 28 Abs. 2 StGB; § 152a Abs. 2 StGB a. F.; § 46 StGB; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruches gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO; Beschaffung gefälschter Zahlungskarten (besonderes persönliches Merkmal bei § 152a Abs. 2 StGB: keine Anwendbarkeit auf den Gehilfen; zulässige Strafschärfung nach allgemeinen Grundsätzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur Fälschung von Zahlungskarten; Annahme lediglich einer Beihilfe trotz mehrerer Beihilfehandlungen; Rechtmäßiger Strafausspruch trotz Nichtanwendung des zutreffenden Strafrahmens
- Judicialis
StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB a.F. § 152a Abs. 2; ; StGB a.F. § 152a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 28 Abs. 2 § 152a Abs. 2
Gewerbsmäßigkeit als besonderes persönliches Merkmal - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur Annahme von nur einer Tat bei R. vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240, 241 m. w. N.; zur Annahme nur einer Beihilfe beim Angeklagten vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m. w. N.) und beschwert den Angeklagten nicht. - BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00
Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit
Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur Annahme von nur einer Tat bei R. vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240, 241 m. w. N.; zur Annahme nur einer Beihilfe beim Angeklagten vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m. w. N.) und beschwert den Angeklagten nicht.
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Die vom Angeklagten benannten Patienten handelten weder selbst gewerbsmäßig, noch kann ihnen die Gewerbsmäßigkeit im Handeln des Angeklagten, ein strafschärfendes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB, zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 193/08 (zu § 260 StGB); BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04 (zu § 152a Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 21. September 1995 - 1 StR 316/95 (zu § 243 Abs. 2 StGB);… Kudlich in BeckOK-StGB, § 28 Rn. 24). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Die Gewerbsmäßigkeit, die ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04, wistra 2005, 177), erfordert stets Eigennützigkeit; es genügt nicht, wenn eine fortdauernde Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f. zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB). - BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05
Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes …
Allerdings kann innerhalb des anzuwendenden Strafrahmens bei einem Teilnehmer, bei dem ein beim Täter vorliegendes Merkmal i. S. d. § 28 Abs. 1 StGB fehlt, das im Hinblick auf dieses Merkmal gesteigerte Unrecht der Tat strafschärfend berücksichtigt werden (BGH wistra 2005, 177 m. w. N.).
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Die Gewerbsmäßigkeit, die ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04, wistra 2005, 177), erfordert stets Eigennützigkeit; es genügt nicht, wenn eine fortdauernde Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f. zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB). - BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 126.15
AKOS-Erklärung; Ankreuz-Formular; Aufwandsentschädigung; Ausland; …
Ihnen kommt nämlich im Ergebnis Tatbestandsfunktion zu (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04 - wistra 2005, 177, zur Gewerbsmäßigkeit bei der Fälschung von Zahlungskarten), selbst soweit sie in der Strafrechtsdogmatik als Strafzumessungsregel gelten (…Hefendehl, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2014, § 263 Rn. 838 speziell zu den Regelbeispielen des § 263 Abs. 3 Satz 2 StGB). - LG Hamburg, 13.11.2017 - 630 Qs 13/17
Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt: …
Außerdem liegen aufgrund der polizeilichen Beobachtungen gewichtige Anhaltspunkte für ein gewerbsmäßiges Handeln des Haupttäters vor; dieses gesteigerte Gewicht der Haupttat ist hinsichtlich des Gehilfen zwar nicht bei der Bestimmung des Strafrahmens (vgl. § 28 Abs. 2 StGB), wohl aber bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04 -, juris, Rn. 12;… Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 28 Rn. 13;… Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 28 Rn. 29).