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   BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90   

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BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 (https://dejure.org/1991,879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung tatsächlich unzutreffender und rechtlich unhaltbarer Behauptungen

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Untreue und Betrugs wegen Verstoßes gegen §§ 140 ff. Strafprozessordnung (StPO) - Rechtmäßigkeit der Bestellung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger trotz Entziehung des Mandats durch den Angeklagten wegen Fehlens des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 2, §§ 64, 142, 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 292
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00).
  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Kommt er dieser Pflicht etwa aus Unkenntnis nicht nach, so kann die Revision zwar als unzulässig verworfen werden, dies jedoch nur dann, wenn eine Korrektur der Entscheidung, die auf Grund eines dem Angeklagten nicht zurechenbaren Fehlers eines Justizangehörigen ergangen ist, durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wird (vgl. zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6 Nachbesserung).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedenfalls auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde zwar nicht insgesamt unzulässig ist, die Verfahrensrüge aber wegen eines Fehlers der Justiz offensichtlich nicht in einer Weise ausgeführt wird, die den Anforderungen des § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG genügt (vgl. zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung zur Ausführung der Verfahrensrüge bei Verschulden des Rechtspflegers auch BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Der Angeklagte macht zwar Schwierigkeiten bei der Protokollierung geltend - "ich (musste) quasi jeden Punkt gegenüber der Rechtspflegerin vertreten, erläutern und verteidigen" (Antragsschrift S. 6) - indes keine Umstände, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6; BGH NStZ 2006, 585).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ergebnislose Vorführung vor dem

    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn etwa Akteneinsicht nicht rechtzeitig gewährt oder der Rechtspfleger bei der Protokollierung der Revisionsbegründung den Mangel verschuldet hat (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 313/01

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag zur Vervollständigung von Verfahrensrügen;

    Eine Wiedereinsetzung zu diesem Zweck ist in der Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig erachtet worden, etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt oder das Sitzungsprotokoll nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde oder bei einer zu Protokoll erklärten Revisionsbegründung der Rechtspfleger entgegen dem Begehren des Angeklagten den Inhalt von ihm vorgelegter Schriftstücke nicht in die Revisionsbegründung aufgenommen hat (BGH NStZ 1984, 418; 1985, 492 f.; 1992, 292 f.).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 593/12

    Keine Nachholung oder Nachbesserung von unzulässigen Verfahrensrügen trotz

    b) Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Nachbesserung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht, da keine Umstände vorgetragen oder sonst erkennbar sind, die einen Anspruch auf Nachbesserung wegen Pflichtverletzung der Rechtspflegerin rechtfertigen könnten (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 13).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 311/12

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei nicht formgerecht angebrachten

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

  • BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94

    Veränderung der Anklage - Rechtlicher Hinweis - Allein- und Mittäterschaft

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - I Ws 118/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

  • OLG Rostock, 12.04.2000 - 2 Ss OWi 10/00

    Unzulässige Protokollierung einer Rechtsmittelschrift durch Geschäftsstelle bei

  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 547/95

    Übergang - Vorwurf der Alleintäterschaft - Vorwurf der Mittäterschaft - Hinweis

  • OLG Hamm, 02.04.2002 - 3 Ss OWi 182/02

    Rechtsbeschwerdebegründung, Protokoll der Geschäftsstelle, Bezugnahme auf Anlage

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 152/93

    Wiedereinsetzung zum Zwecke der Nachholung oder Nachbesserung einer Rüge der

  • BGH, 24.11.1993 - 4 StR 658/93

    Beschwer bei Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages weil keine Frist versäumt

  • BGH, 10.08.1993 - 5 StR 430/93

    Antrag auf Nachbesserung wegen der Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 633/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer nicht formgerecht

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