Rechtsprechung
BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 206a Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO; § 60 StPO
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen (Glaubwürdigkeit bei der konkreten Aussage und Vereidigung des Zeugen; Vereidigungsverbote); Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung - Mord - Waffen-SS - Gestapo-Gefängnis - Theresienstadt - Tod des Angeklagten - Notwendige Auslagen - Strafverfolgungsentschädigung - Unrechtmäßige Vereidigung - Allgemeine Glaubwürdigkeit - Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage - ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 206a § 60 Nr. 2 § 337 Abs. 1
Einstellung bei Tod des Angeklagten; Beruhen bei fehlerhafter Vereidigung eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03
Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944
Daneben läge nicht fern, daß die Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft bei der Art des Kapitalverbrechens im Blick auf die in Betracht zu ziehenden Mordmerkmale ungeachtet der ganz ungewöhnlichen Dauer der seit Tatbegehung verstrichenen Zeit gleichfalls Erfolg haben müßte (vgl. BGH StV 2002, 598, 599; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01). - BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten …
Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108. - BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13
Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und …
Um diese bei der Kostenentscheidung berücksichtigen zu können, hat der Senat den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, bei Becker NStZ-RR 2003, 97, 103). - BGH, 02.10.2008 - 1 StR 388/08
Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernis
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (Senat, Beschl. vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01).