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   BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71   

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https://dejure.org/1971,4194
BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71 (https://dejure.org/1971,4194)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1971 - 1 StR 554/71 (https://dejure.org/1971,4194)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 (https://dejure.org/1971,4194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die Ausführungshandlung des "Verleitens" und den inneren Tatbestand der Verleitung zur Unzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 725/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Daß die Kinder sich nicht nur unanständig, sondern unzüchtig verhalten hätten, wenn sie der Aufforderung des Angeklagten gefolgt wären, bedarf hier keiner näheren Ausführungen (vgl. BGH NJW 1951, 203; BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 1 StR 725/52; BGHZ 17, 280 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]).

    Der Angeklagte hat schon damit seinen Willen durch eine Handlung betätigt, die der unmittelbaren Verwirklichung des ins Auge gefaßten Tatbestandsmerkmals der Verübung unzüchtiger Handlungen diente; daß die Kinder ihrerseits noch keine Anstalten getroffen hatten, dem Ansinnen des Angeklagten nachzukommen, war unerheblich (BGH, urteil vom 20. Februar 1953 - 1 StR 725/52).

  • BGH, 12.03.1951 - 3 StR 48/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Das "Verleiten" setzt begrifflich eine Einwirkung auf den Willen des Kindes voraus, und zwar dahin, daß es die vom Täter erstrebte unzüchtige Handlung freiwillig vornehme (BGH, Urteil vom 12. März 1951 - 3 StR 48/51).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Die Anwendungsvoraussetzungen des § 42 m StGB sind auch im übrigen gegeben (vgl. BGHSt 7, 165; BGH VRS 36, 265).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Daß die Kinder sich nicht nur unanständig, sondern unzüchtig verhalten hätten, wenn sie der Aufforderung des Angeklagten gefolgt wären, bedarf hier keiner näheren Ausführungen (vgl. BGH NJW 1951, 203; BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 1 StR 725/52; BGHZ 17, 280 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 138/59
    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Entscheidend für den inneren Tatbestand der Verleitung zur Unzucht ist aber, daß die Handlung des Täters aus dem Beweggrund der Geschlechtslust hervorgegangen ist oder von solcher Sinneslust getragen wird und daß der Täter dabei auch das Bewußtsein des sexuellen Antriebs hat (BGH JZ 1951, 594; BGHSt 13, 130, 142 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 138/59]; BGH, Urteil vom 17. September 1963 - 1 StR 281/63; Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 176 Anm. 25).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Entscheidend für den inneren Tatbestand der Verleitung zur Unzucht ist aber, daß die Handlung des Täters aus dem Beweggrund der Geschlechtslust hervorgegangen ist oder von solcher Sinneslust getragen wird und daß der Täter dabei auch das Bewußtsein des sexuellen Antriebs hat (BGH JZ 1951, 594; BGHSt 13, 130, 142 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 138/59]; BGH, Urteil vom 17. September 1963 - 1 StR 281/63; Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 176 Anm. 25).
  • BGH, 08.02.1966 - 1 StR 448/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Abhängigen und mit

    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Zwar ist sexuelle Neugier nicht ohne weiteres mit wollüstiger Absicht gleichzusetzen; das wird vor allem in den Fällen deutlich, in denen sie lediglich im Unterbewußtsein des Täters wirkt (BGH, Urteil vom 8. Februar 1966 - 1 StR 448/65).
  • BGH, 17.01.1969 - 4 StR 537/68

    Führung eines Kraftfahrzeuges - Vorbereitung der Tat - Durchführung der Tat

    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Die Anwendungsvoraussetzungen des § 42 m StGB sind auch im übrigen gegeben (vgl. BGHSt 7, 165; BGH VRS 36, 265).
  • OLG Oldenburg, 10.09.1968 - 4 Ss 225/68
    Auszug aus BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
    Sie sind aber Kraftfahrzeuge nach der Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 2 StVG und des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVZO und unterliegen daher der Vorschrift des § 42 m StGB (Jagusch Straßenverkehrsrecht 19. Aufl., Anm. 4 zu §§ 42 m-o StGB; Krumme/Sanders/Mayr Straßenverkehrsrecht StGB § 42 m Anm. III; OLG Oldenburg NJW 1969, 199 [OLG Oldenburg 10.09.1968 - 4 Ss 225/68]).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Dazu gehört, wie die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO belegt, auch das von einem Motor angetriebene Mofa (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 = StVE Nr. 3 zu § 69 StGB; OLG Zweibrücken VRS 71, 229; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. § 1 StVG Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 11; Rüth in LK StGB 10. Aufl. § 69 Rdn. 10 f).
  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

    Diese Auslegung ergibt, daß der Kraftfahrzeugbegriff des § 69 StGB dem des § 1 Abs. 2 StVG und des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVZO entspricht (BGH vom 30.11.1971 - 1 StR 554/71 in Cramer/Berz/Gontard Straßenverkehrsentscheidungen Bd. 11 § 69 StGB Nr. 3; BayObLGSt 1955, 96; OLG Düsseldorf VerkM 1974, 13; OLG Oldenburg NJW 1969, 199; VRS 55, 120 ; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot und Führerscheinentzug 7. Aufl. Bd. 1 Rn.13; Cramer aaO. § 69 StGB Rn. 20, § 44 StGB Rn. 18 und 19; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. Bd. 111 § 42 m StGB Rn. 10; Schönke/Schröder/Stree § 69 Rn. 11; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13. Aufl. § 69 StGB Rn. 5; Anmerkung Hentschel aaO. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 258/74

    Verstoß gegen das Bundeswaffengesetz wegen unerlaubten Waffenhandels - Anfechtung

    Der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung gehört zwar, auch wenn er in § 13 StGB nicht ausdrücklich als Strafzumessungsgrund aufgeführt ist, nach wie vor zu den Leiterwäfungen der Strafzumessung (BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 bei Dallinger MDR 1972, 196).
  • BGH, 11.12.1974 - 3 StR 323/73

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Verwertung von nicht benutzten präsenten

    Was zunächst die beiden letzteren Gesichtspunkte betrifft, so durfte das Gericht sie ebenfalls, innerhalb des durch die Tatschuld gegebenen Spielraums, heranziehen; es darf nur nicht die gerechte, d.h. noch schuldangemessene Strafe überschritten werden (BGH, Urt. v. 6. April 1971 - 1 StR 80/71 - bei Dallinger MDR 1971, 720; BGH, Urt. v. 30. November 1971 - 1 StR 554/71 - bei Dallinger MDR 1972, 196).
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