Rechtsprechung
BGH, 25.07.2019 - 1 StR 556/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AO; § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. e) AO
Umsatzsteuerhinterziehung (unterlassene Umsatzsteuervoranmeldung als mitbestrafte Vortat einer unvollständigen Umsatzsteuerjahreserklärung); Selbstanzeige (Sperrgrund der Umsatzsatzsteuernachschau: Entfallen bei Nichtentdeckung der Tat im Rahmen der Nachschau) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 371 Abs. 2a AO, § 371 AO, § 371 Abs. 2 Nr. 1c AO, § 371 Abs. 2 Nr. 1e AO
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung; Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung; Umsatzsteuernachschau als Sperrgrund für Selbstanzeigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung; Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung - datenbank.nwb.de
Zur Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung; Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Konkurrenzverhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener …
Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 556/18
a) Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist auch für die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und die Abgabe einer unvollständigen und daher unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat (vgl. zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres jeweils durch positives Tun im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8;… zur Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres - jeweils Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO - Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50 ff.). - BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 556/18
a) Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung ist auch für die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und die Abgabe einer unvollständigen und daher unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat (vgl. zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres jeweils durch positives Tun im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8; zur Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres - jeweils Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO - Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50 ff.).
- BGH, 06.10.2021 - 1 StR 297/21
Steuerhinterziehung (konkurrenzrechtliches Verhältnis unrichtiger …
a) Zwar ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung regelmäßig eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortaten (BGH…, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 50, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25;… Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 7/18 Rn. 8 und vom 25. Juli 2019 - 1 StR 556/18 Rn. 5;… vgl. Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 248). - BGH, 24.03.2022 - 1 StR 480/21
Steuerhinterziehung (strafmildernde Bedeutung einer verunglückten Selbstanzeige)
a) In den Fällen 114 bis 116 der Urteilsgründe hätte das Landgericht prüfen müssen, ob der Angeklagte durch die Nacherklärungen zumindest wirksame Teilselbstanzeigen abgab (§ 371 Abs. 2a AO); die Taten betrafen jeweils Umsatzsteuervoranmeldungen für Besteuerungszeiträume im Jahr 2015 (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 556/18 Rn. 6-8).