Rechtsprechung
BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 219 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im Zwischenverfahren (Aufdrängen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Hausverbot im Supemarkt - Beschimpfungen - Stark Angetrunkene - Psychiatrisches Krankenhaus - Verhandlungsunfähigkeit - Manischer Zustand - Verletzung der Aufklärungspflicht
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 5; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StGB § 63; ; StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 219, § 244 Abs. 2
Aufklärungspflicht bei außerhalb der Verhandlung gestelltem Beweisantrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96
Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00
Unter diesen Umständen kann der Senat nicht ausschließen, daß die Strafkammer nach Anhörung der genannten Ärzte zu einem anderen Ergebnis, etwa einer Unterbringung gemäß § 64 StGB, gekommen wäre, insbesondere, nachdem vor allem Dr. K. nach offenbar jahrelanger Behandlung der Angeklagten dem vom gerichtlichen Sachverständigen gefundenen Ergebnis ausdrücklich widersprochen hat (vgl. auch BGH NStZ-RR 1996, 258). - BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94
Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung; …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00
Unter diesen Umständen hat der Senat, ebenso wie die Strafkammer, an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten (vgl. BGHSt 41, 16, 18 m.w.N.) keine Zweifel (vgl. BGH NStZ 1984, 181 m.w.N.). - BGH, 30.08.1988 - 1 StR 357/88
Aufklärungsrüge bei unterlassener Vernehmung eines wichtigen Zeugen
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00
Das Übergehen eines außerhalb der Hauptverhandlung gestellten, dort aber nicht wiederholten und daher nicht nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu verbescheidenden Beweisantrags (vgl. § 219 StPO) kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1;… vgl. auch Herdegen in KK 4. Aufl. § 244 Rdn. 49). - BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00
Unter diesen Umständen hat der Senat, ebenso wie die Strafkammer, an der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten (vgl. BGHSt 41, 16, 18 m.w.N.) keine Zweifel (vgl. BGH NStZ 1984, 181 m.w.N.).
- BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung …
Denn auch das Übergehen eines außerhalb der Hauptverhandlung gestellten, dort aber nicht wiederholten und daher nicht nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu verbescheidenden Beweisantrags (…vgl. KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 85 mwN) kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht darstellen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR 2002, 65, 68; Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, NStZ-RR 2002, 110, 111; vgl. BGH…, Beschluss vom 30. August 1988, 1 StR 357/88, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1). - BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf …
Hinsichtlich des deshalb geltend gemachten Verstoßes gegen das faire Verfahren (§ 338 Nr. 8 StPO) kann offen bleiben, ob die Grundsätze für die Bescheidung eines noch vor der Hauptverhandlung angebrachten Beweisantrages (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR bei Becker 2002, 68) auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar sind (vgl. jew. mwN BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81, NStZ 1981, 311;… KK/Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 258 Rn. 27). - BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht; …
c) Die Ablehnung des Antrags könnte allenfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (vgl. zu einem vor der Hauptverhandlung gestellten und dort nicht wiederholten Beweisantrag BGH, Beschluß vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00;… BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 219 Rdn. 39 m.w.N.).