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   BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18   

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https://dejure.org/2018,43215
BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18 (https://dejure.org/2018,43215)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 StR 560/18 (https://dejure.org/2018,43215)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 StR 560/18 (https://dejure.org/2018,43215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bedingt vorsätzliches Handeln beim versuchten Totschlag

  • rewis.io

    Strafurteil wegen versuchten Totschlags: Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Einsatz eines Messers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Bedingt vorsätzliches Handeln beim versuchten Totschlag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Bedingter Vorsatz bei Tötungsdelikten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stiche in den Oberkörper - und der bedingte Tötungsvorsatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedingt vorsätzliches Handeln beim versuchten Totschlag

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kriterien zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 344
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f. und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung);

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f. und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f. und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
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