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   BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51   

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https://dejure.org/1952,115
BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51 (https://dejure.org/1952,115)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1952 - 1 StR 563/51 (https://dejure.org/1952,115)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1952 - 1 StR 563/51 (https://dejure.org/1952,115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit der Judenverschickung - Beihilfe zur schweren Freiheitsberaubung im Amt - Zuständigkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  • opinioiuris.de

    Deportation württembergischer Juden

  • junsv.nl

    Mitwirkung an der Deportation von über 2400 Juden aus Württemberg in insgesamt 11 Transporten nach Riga, Izbica, Auschwitz und Theresienstadt

  • archive.org

    Die eingeschüchterte Gestapo - Die Deportation württembergischer Juden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 234
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Sie haben die Auffassung vertreten, es könne Vorschriften und Anordnungen geben, denen trotz ihres Anspruchs, Recht zu setzen, der Rechtscharakter abzusprechen sei, weil sie jene rechtlichen Grundsätze verletzten, die unabhängig von jeder staatlichen Anerkennung gelten; wer sich solchen Vorschriften entsprechend verhalte, bleibe strafbar (vgl. OGHSt 2, 231 ff.; BGHSt 1, 391 ; 2, 173 ; 2, 234 ; 3, 110 ; 3, 357 ).

    Es sei nicht anzunehmen, daß den Tätern maßgebliche, für das menschliche Zusammenleben unentbehrliche Grundsätze, die zum unantastbaren Kernbereich des Rechts gehörten, nicht auch schon zur Tatzeit bekannt gewesen seien (vgl. BGHSt 2, 234 ).

  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Er umfasst bestimmte als unantastbar angesehene Grundsätze menschlichen Verhaltens, die sich bei allen Kulturvölkern auf dem Boden übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der Zeit herausgebildet haben und die als rechtsverbindlich gelten, gleichgültig ob einzelne Vorschriften nationaler Rechtsordnungen es zu gestatten scheinen, sie zu missachten (vgl. BGHSt 2, 234).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Die Jugendkammer beruft sich insoweit auf Artikel 103 Abs. 2 GG sowie auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit; die Rechtssicherheit habe hier Vorrang, weil ein Extremfall, wie er etwa in BGHSt 2, 234 zur Entscheidung stand, nicht vorgelegen habe.

    bb) Ein zur Tatzeit angenommener Rechtfertigungsgrund kann vielmehr nur dann wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unbeachtet bleiben, wenn in ihm ein offensichtlich grober Verstoß gegen Grundgedanken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit zum Ausdruck kommt; der Verstoß muß so schwer wiegen, daß er die allen Völkern gemeinsamen, auf Wert und Würde des Menschen bezogenen Rechtsüberzeugungen verletzt (BGHSt 2, 234, 239).

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