Rechtsprechung
BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung des Ausspruchs der Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallen einer Einzelstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
- BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Bei dieser Sachlage sind der Diebstahl und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht - wie das Landgericht angenommen hat - tatmehrheitlich begangen; vielmehr bilden sie rechtlich eine Tat (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92). - BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18
Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …
Fährt ein Täter, der nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist, mit dem Auto zum Tatort eines Diebstahls, wartet er im Fahrzeug sitzend auf die plangemäße Tatausführung durch Mittäter und verwendet er das Fahrzeug anschließend zum Abtransport der Beute, so steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit den ihm zuzurechnenden Diebstählen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 20). - BGH, 15.08.1991 - 4 StR 328/91
Vorliegen von Tateinheit
Das (fortgesetzte) Fahren ohne Fahrerlaubnis stand damit jeweils mit den anderen Taten in Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20), ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 18, 66, 69; 29, 288, 291).
Rechtsprechung
BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
- BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89