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   BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69   

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https://dejure.org/1969,4828
BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69 (https://dejure.org/1969,4828)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1969 - 1 StR 566/69 (https://dejure.org/1969,4828)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 (https://dejure.org/1969,4828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung - Revisionsrechtlicher Angriff gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung - Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch - Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69
    Damit war der Versuch beendet; § 46 Nr. 1 StGB scheidet aus (Urteil des Senats vom 18. November 1969, 1 StR 473/69 zu Ks 21/68 Schwurgericht beim Landgericht Stuttgart).
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 536/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Notzucht - Rüge

    Ihr steht entgegen, daß der Erfolg in der Vorstellungswelt des Angeklagten möglicherweise doch eintreten konnte, er selbst dazu alles Erforderliche bereits getan - also nichts aufgegeben - hatte und die Tat sich demgemäß ohne sein weiteres Zutun vollenden konnte (BGH, Urteile vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69 und vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69).
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77

    Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen

    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellung des

    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 188/79

    Versuchter Totschlag - Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch -

    Unbeendet ist ein Versuch, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 332; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76 -).
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