Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9875
BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76 (https://dejure.org/1978,9875)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1978 - 1 StR 567/76 (https://dejure.org/1978,9875)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1978 - 1 StR 567/76 (https://dejure.org/1978,9875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,9875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Ablehnung eines Beweisantrags mangels Anlass für die Vornahme von Ermittlungshandlungen - Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76
    Damit ist dem Erfordernis des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht genügt; die Angaben der Revision müssen so genau sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76
    Es liegt weder ein lückenhaftes Protokoll vor (wie bei der von der Revision angeführten Entscheidlang BGHSt 17, 220= NJW 1962, 1308 Nr. 11), noch behauptet der Beschwerdeführer, daß ein bestimmter Teil der Hauptverhandlung nicht wiederholt und gleichwohl verwertet worden sei.
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76
    Es war zulässig, vorbereitende Erwägungen nicht erst nach dem letzten Wort der Angeklagten, sondern schon viel früher anzustellen, und es bestanden keine rechtlichen Bedenken dagegen, die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung vorbereitend zu besprechen und für die endgültige Beratung schriftlich festzuhalten (BGHSt 17, 337, 340).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 249/82

    Wertungsfehler im Rahmen der Strafzumessung bei Vergewaltigung

    Eine derartige Gemütsregung hätte als Eingeständnis gewertet werden können und damit seine Verteidigungsposition gefährdet (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76 - unterbliebene Schadenswiedergutmachung -, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76 - keine Unrechtseinsicht - und Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - Fehlen von Einsicht und Reue -).
  • BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78

    Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer

    Da der Angeklagte nach den Feststellungen bis zuletzt bestritten hat, sich strafbar gemacht zu haben, hätte die von ihm erklärte Bereitschaft zum Schadensersatz als Eingeständnis seiner Schuld gewertet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 499/78

    Strafschärfende Wirkung der Unterlassung von Wiedergutmachungsleistungen eines

    Unter diesen Umständen durfte das Landgericht das Fehlen freiwilliger Wiedergutmachungsleistungen nicht strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH, Beschluß vom 7. Mai 1969 - 2 StR 484/68 -, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76-, Beschluß vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht