Rechtsprechung
BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Keine Zurechnung qualifizierender Merkmale durch sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung eines Raubes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Sukzessive Mittäterschaft bei Raub: Mitteilung der Abweichung vom Tatplan dem im Auto wartenden Mittäter - Wolters Kluwer
Annahme sukzessiver Mittäterschaft hinsichtlich der Verwendung eines gefährlichen Gegenstands als Schlagwerkzeug
- rewis.io
Sukzessive Mittäterschaft bei Raub: Mitteilung der Abweichung vom Tatplan dem im Auto wartenden Mittäter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Annahme sukzessiver Mittäterschaft hinsichtlich der Verwendung eines gefährlichen Gegenstands als Schlagwerkzeug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Keine sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung der Tat - Verlässt ein Räuber mit seiner Beute ein Gebäude und gibt es keine Verfolger, so ist bereits dann die Tat beendet
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 12.07.2012 - 6 KLs 440 Js 32806/11
- BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12
Mit dem Verlassen des Containers hatte R. - schon wegen fehlender möglicher Verfolger - den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert und damit bereits eine ausreichend sichere Verfügungsgewalt über die Beute erlangt (vgl. BGHSt 20, 194, 196;… BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 31). - BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12
Sukzessive Mittäterschaft ist zwar auch noch nach Vollendung der Tat möglich, nicht mehr aber nach Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97). - BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97
Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Anforderungen an die Tatvollendung
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12
Mit dem Verlassen des Containers hatte R. - schon wegen fehlender möglicher Verfolger - den Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert und damit bereits eine ausreichend sichere Verfügungsgewalt über die Beute erlangt (vgl. BGHSt 20, 194, 196; BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 31).
- BGH, 05.12.2019 - 1 StR 540/19
Mittäterschaft (Exzess des Mittäters: Raub nach fehlgeschlagenem Betrugsversuch)
Auch eine sukzessive Mittäterschaft des Angeklagten am vollendeten Fremdschädigungsdelikt durch die Beteiligung an der Weiterleitung der Tatbeute an die Hintermänner ist nach Beendigung der Tat ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 569/12 Rn. 4).