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   BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16   

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https://dejure.org/2017,6963
BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16 (https://dejure.org/2017,6963)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 1 StR 569/16 (https://dejure.org/2017,6963)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 1 StR 569/16 (https://dejure.org/2017,6963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verlust des Sehvermögens

  • rewis.io

    Schwere Körperverletzung: Notwendiges Maß eines Verlusts des Sehvermögens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwere Körperverletzung - und der Verlust des Sehvermögens

  • landgericht-mosbach.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verlust des Sehvermögens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verlust des Sehvermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4).
  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4).
  • RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4).
  • OLG Hamm, 15.09.2022 - 5 Ws 243/22

    Kein Fortbestand der Untersuchungshaft bei vermeidbaren Verzögerungen durch

    Dem Totalverlust des Sehvermögens steht hierbei eine nahezu vollständige Aufhebung gleich (BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 StVKR 569/16, BeckRS 2017, 104191).
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